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Plädoyer für die Vielfalt

Gesellenprüfung: Die Prüfungsausschüsse haben einen großen Handlungsspielraum
Plädoyer für die Vielfalt

Über das Siegerstück der Guten Form 2019 wird kontrovers und nicht immer fair diskutiert, vor allem in den sozialen Medien. Ein Statement von Hauke Schmidt, Tischlerinnung Köln.

Hauke Schmidt, Tischlermeister, Lehrlingswart und Ausbilder im Kölner Bildungsmodell

Die in sozialen Netzwerken stattfindende Debatte um das Gesellenstück von Florian Neuhaus wirft einige bedeutsame Fragen auf. Zunächst einmal offenkundig die des Sportgeistes. Auch wenn es an der Tagesordnung ist, im Internet Umgangsformen zu missachten, gehört es sich unter Menschen, die für sich in Anspruch nehmen, ehrbare Handwerker zu sein, dem Gewinner eines Wettbewerbs wie der Guten Form vorbehaltlos zu seiner außergewöhnlichen Leistung zu gratulieren. Und zwar schon deswegen, weil das Möbel vor drei unterschiedlichen Fachjurys bestanden hat. Wer es als Müll, Schrott oder ähnlich einstuft, lässt es also nicht nur an Respekt gegenüber denjenigen fehlen, die Juryarbeit mit Ernsthaftigkeit betreiben, sondern diskreditiert sich im Hinblick auf die eigene Fachlichkeit selbst.

Was ist ein Gesellenstück?

Hinter der Aufregung stehen aber tatsächlich größere Fragen. Was ist ein Gesellenstück heute? Bildet die Prüfung noch den Beruf ab? Ist das Berufsbild noch durch eine Bezeichnung zu erfassen? Sollte man den Tischler und Schreiner in mehrere Berufe aufsplitten?

Fangen wir mit dem Gesellenstück als Prüfungsstück an. Welche Anforderungen gibt es? In der Diskussion auf Facebook heißt es »keine Tür, kein Schubkasten«, »in NRW ist die Prüfung leichter«, »keine Chancengleichheit« und so fort – woran man sehen kann, in wie vielen Bereichen des Lebens es Fake-News gibt. Die Gesellenprüfung ist in der Ausbildungsordnung geregelt, einem Bundesgesetz (vgl. Kasten). Es gibt weder länderspezifische Vorgaben, noch festgelegte Anforderungen wie Tür oder Schubkasten – gar nichts dergleichen! Der Gesetzgeber hat offensichtlich so großes Vertrauen in die Prüfungsausschüsse, dass er ihnen viel Freiheit lässt. Übrig bleibt eine sinnvolle Definition: Ein Gesellenstück ist, was der zuständige Prüfungssauschuss als solches anerkennt, und das kann höchst unterschiedlich sein. Man kann das als Ungerechtigkeit sehen. Oder als Ausdruck von Vielfalt. Wer hier Chanchengleichheit vermisst, muss sich klar sein, dass er damit in letzter Konsequenz für die Abschaffung des Gesellenstücks als individueller Prüfungsleistung argumentiert. Selbst ein Einheitsstück sicherte keine Chancengleichheit, es bliebe die unterschiedliche Ausstattung der Betriebe ebenso bestehen wie die sehr unterschiedliche Qualität der Ausbilder. Überdies lässt »Die gute Form« zwar alle vorgelegten Stücke teilnehmen, ist aber kein Teil der Prüfung. Der Wettbewerb bietet einen Anreiz, sich mit Gestaltung zu beschäftigen. Niemand muss das in einer Gesellenprüfung tun, aber man kann eben. Die mehrfach gestellte Frage, was »so ein Stück« denn noch mit Tischlerei zu tun habe, führt zur größten aller Fragen in diesem Kontext: Was ist Tischlerei?

Was ist Tischlerei?

Wir fertigen Möbel, Küchen, Fenster, Türen, Treppen, Särge, Segelflugzeuge und Musikinstrumente. Wir bauen Dächer aus und Geschäfte um. Wir richten Yachten, Kirchen und Fernsehstudios ein. Mit Holz, MDF, Corian, Stahl, Glas, HPL, Beton und Steinen. Mit einem Wort: Der Tischler und Schreiner übt den vielseitigsten Handwerksberuf im Land aus. Anstatt nun darüber nachzudenken, was so mancher tut, den Beruf nach Vorbild der Elektriker zu zergliedern, oder einen »kleinen« Gesellenbrief einzuführen, plädiere ich dafür, die Gesellenprüfung als das anzuerkennen und herauszustellen, was sie jahrhundertelang war.

Der traditionellen Dreiteilung der handwerklichen Ausbildung in Lehrling, Geselle und Meister liegt die Erkenntnis zugrunde, dass man einen solchen Beruf vollumfänglich nicht in drei Jahren erlernen kann. Der Gesellenbrief ist der markierte Abschluss des Anfängerdaseins, der Beginn der Übernahme beruflicher Verantwortung: Man hat einen Betrieb und eine Arbeitsweise kennengelernt, die idealerweise ein taugliches Fundament bietet, die vielen Techniken, Fertigkeiten, Strukturen und Methoden zu erlernen, die es darüber hinaus noch gibt. Gesellenjahre sind von der Idee her Wanderjahre. Erst danach soll man Meister werden, um wiederum in der Lage zu sein, ausbilden zu können. Insoweit hat die Abschaffung der verpflichtenden Gesellenjahre nicht nur den Meistertitel massiv entwertet, sondern den Abschluss als Geselle gleich mit – eine tragische Entwicklung, gegen die ich hier schon vor Jahren geschrieben habe.

Wenn man sich ansieht, mit welcher Intensität heute der Besuch der Meisterschule möglichst gleich nach der Gesellenprüfung beworben wird, müsste man sich konsequenterweise fragen, warum wir eigentlich überhaupt noch die Gesellenprüfung abnehmen und nicht nach vier Jahren gleich die Meisterprüfung.

Generalist bleiben

Um es deutlich zu sagen: Ich bin dagegen, separat CNC-Schreiner, Montagetischler, Fensterbauer und Treppenfertiger auszubilden. Ich liebe den Tischler als Generalisten, der sich überall gut genug auskennt, um neben den selbst gesuchten Schwerpunkten auch mal etwas zu bauen, was über das Alltagsgeschäft hinausgeht. Ich möchte weiterhin Gesellenstücke sehen, zu denen die eine sagt: »großartig« und der andere: »ich kann damit nichts anfangen«. Dies nur als Vorschlag, wie man sich ausdrücken könnte, ohne abzuwerten. Ich bin dankbar für gewagte Stücke und für Juroren, die offen im Geiste sind. Das ist schön, freiheitlich und demokratisch. Wir brauchen das.


Die Prüfungsordnung lässt Spielraum beim Gesellenstück

»Für die Arbeitsaufgabe II (gemeint ist hiermit das Gesellenstück, Red.) kommt insbesondere in Betracht: Gestalten und Herstellen eines Erzeugnisses einschließlich des Einrichtens und Bedienens von Maschinen und Vorrichtungen, Nutzung von Anwenderprogrammen, Herstellen und Zusammenbauen von Teilen, Montieren von Beschlägen sowie Oberflächenbehandlung. Dem Prüfungsausschuss ist vor Durchführung der Arbeitsaufgabe II ein fertigungsreifer Entwurf zur Genehmigung vorzulegen. Bei der Erstellung der Arbeitsaufgabe II ist der betriebliche Bereich, in dem der Auszubildende überwiegend ausgebildet wurde, zu berücksichtigen. Durch die Durchführung der Arbeitsaufgaben, deren Dokumentation und das Fachgespräch soll der Prüfling zeigen, dass er Arbeitsabläufe ziel- und kundenorientiert unter Beachtung wirtschaftlicher, technischer, organisatorischer und zeitlicher Vorgaben selbstständig planen und durchführen, Informations- und Kommunikationssysteme nutzen, Arbeitsergebnisse kontrollieren sowie Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit, zum Umweltschutz und zur Qualitätssicherung ergreifen sowie seine Vorgehensweise begründen kann.«

Zitiert aus § 9, Abs. 2 der Ausbildungsordnung für Tischler vom 25. Januar 2006


»Es gibt keine festen Anforderungen an ein Gesellenstück. Weder Tür, noch Schubkasten. Der Gesetzgeber hat so großes Vertrauen in die Qualität der Prüfungsausschüsse, dass er ihnen hier viel Freiheit lässt.«

Hauke Schmidt

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