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Der Weg zur CE-Fluchttür

Technik
Der Weg zur CE-Fluchttür

Seit 1. Februar 2010 besteht auch für Panik- und Fluchttüren die CE-Kennzeichnungspflicht. Martin Wieser von der Holzforschung Austria unterstützt Firmen auf dem Weg zur Fluchttür mit Zertifikat. Das Wichtigste hat er in diesem Fachbeitrag zusammengefasst.

Die CE-Kennzeichnung ist seit 1. Februar 2010 auch für Panik- und Fluchttüren gesetzlich verpflichtend. Außentüren für die Verwendung in einem Fluchtweg benötigen Notausgangsverschlüsse gemäß EN 179 oder Paniktürverschlüsse gemäß EN 1125. Neben der Erstprüfung ist auch die Zertifizierung der Tauglichkeit für die Verwendung in Fluchtwegen verpflichtend. Im Gegensatz zu den herkömmlichen Fenstern und Außentüren schreibt die Bauproduktenrichtlinie vor, dass diese Elemente wegen der Personenschutzeigenschaften im Konformitätssystem 1 angesiedelt sind und neben der Erstprüfung auch eine Erstinspektion der werkseigenen Produktionskontrolle, eine laufende Fremdüberwachung und eine Zertifizierung erforderlich ist. Das Verfahren gemäß EN 14351-1, der europäischen Produktnorm für Fenster und Außentüren, ist von Brandschutzelementen her bekannt.

Die Dienstleistungen der Holzforschung Austria (HFA) bestehen aus Erstprüfungen, Inspektion des Werkes und der werkseigenen Produktionskontrolle, während die Zertifizierung und Zertifikatsausstellung durch die Schwesterorganisation HolzCert erfolgt. Wo es um den Personenschutz geht, vertraut man nicht mehr dem Hersteller alleine, sondern schaltet die Zertifizierungsstelle als zweite Instanz parallel, die die Produkte laufend kontrolliert. Diese Umsetzung ist mit gewissen Formalismen behaftet. Derartige Zertifizierungssysteme werden möglicherweise eine gewisse Marktbereinigung nach sich ziehen: kleinere Tischlerbetriebe, die vielleicht einmal im Jahr eine derartige Fluchttüre herstellen, werden keine eigenen Prüfungen vornehmen lassen, sondern eher auf zertifizierte Systeme zurückgreifen, was heute schon bei Brandschutzsystemen durchaus üblich ist. Der Tischler wird diese Systeme für seinen Kunden von der Optik her wunschgemäß ausgestalten. Bei Flucht- und Paniktüren sehen wir es bei Kontrollen auf Baustellen immer wieder, dass nicht jede dieser Türen tatsächlich funktioniert.
Europaweites Zertifikat
Ein Vorteil der europäischen Norm ist, dass ein Hersteller nur einmal in Europa diese Zertifizierung durchführen muss und diese wird in allen anderen EU-Mitgliedstaaten anerkannt. Es gibt keine nationalen Festlegungen, die eine Neuzertifizierung in einem anderen EU-Land vorschreiben. Die Kommunikation der europäischen Institute untereinander funktioniert gut, auch deren gegenseitigen Anerkennungen. Die Funktionen der Fluchttüren sind materialunabhängig nachzuweisen. Hier kommt es darauf an, dass ausschließlich die vom Beschlaghersteller freigegebenen Teile (Schlösser, Drücker, Schließbleche, Bänder) verwendet werden, und dass auch diese Teile für die Verwendung auf dem jeweiligen Material freigegeben sind. Es könnte z. B. sein, dass gewisse Schlösser nur für Rohrrahmensysteme freigegeben und auf einer Holztür gar nicht zugelassen sind und/oder funktionieren. Hier gibt der Beschlaghersteller vor, für welche Einbauart und Türart sein Produkt geeignet ist. Wo ein Nachholbedarf vonseiten der Zulieferindustrie und den Systemhäusern besteht, ist bezüglich der Vereinigung aller Eigenschaften, die an eine Tür gestellt werden, z. B. erfordert es die Luftdichtheit, dass man auf die Dichtungen einen gewissen Anpressdruck aufbringt. Wird dieser Druck jedoch zu hoch, werden die Beschläge blockiert und können nicht mit einem Handgriff freigegeben werden. Auch erfordert es z. B. bei zweiflügeligen Türen ein bestimmtes Spaltmaß zwischen den beiden Flügeln, damit diese ohne Zwängung aufschwingen können. Hier kann es jedoch zu einer verminderten Dichtungsauflage mit Undichtigkeit kommen. Diese Systeme könnten also noch weiter optimiert werden, um die Fluchtfunktion und Gebrauchstauglichkeit zufriedenstellend zu lösen. Architekten kombinieren gerne Elemente und Beschläge die vom Systemhersteller in dieser Paarung nicht freigegeben sind. Nur Wenige nehmen sich dieses Themas an. Hier bringt das CE-Zeichen eine gewisse Ordnung in das System und zeigt, dass eben nicht alles möglich ist.
Gegensätzliche Funktionen
Zukünftig sollte aus Sicht der Normersteller mehr Augenmerk auf Multifunktionstüren gelegt werden, bei denen Fluchtfunktion und Feuerschutz kombiniert sind. Auf der einen Seite muss die Tür leicht aufgehen, auf der anderen Seite ist ein Türschließer erforderlich, damit sie im Brandfall einwandfrei geschlossen wird. Bei schmalen Standflügeln können die Kräfte zum Öffnen der Tür sehr hoch werden, wodurch die Flucht von Kindern oder Personen mit besonderen Bedürfnissen erschwert oder sogar verhindert wird.
Welche Funktion ist wichtiger?
Man muss sich auch Gedanken darüber machen, welche Funktion die wichtigere ist. Beispielsweise ist es bei Kindergärten aufgrund des Arbeitnehmerschutzes erforderlich, dass die Fluchtfunktion gegeben sein muss. Auf der anderen Seite dürfen die Kinder nicht unbefugt das Gebäude verlassen. Hier muss man eine Risikoabwägung betreiben, ob die Schutzfunktion oder die Fluchtfunktion vorrangig ist. Natürlich kann diese Abwägung nicht bei den Herstellern liegen. Das ist eine Vorgabe an die Behörden, zu entscheiden, wie hier die Prioritäten zu setzen sind. Wenn es um Barrierefreiheit geht, gilt diese nur im Regelgebrauch des Gebäudes, der Brandfall stellt dagegen keine Regelnutzung dar. Im Brandfall zählt dieser also erstrangig und nicht mehr die Barrierefreiheit.
Sicherheitsrelevante Themen
Bei der HFA beschäftigen wir uns seit vielen Jahren mit dem Thema Sicherheit, sei es die Sicherheit im Gebrauch, sei es bezüglich Einbruchhemmung, aber auch gegenüber Naturgefahren wie bei Lawinenschutzfenstern und -türen und ein neues Betätigungsfeld ist die Untersuchung und Prüfung von Durchsturzsicherungen. Hier geht es um Bauteile, die im Dach als Belüftungs- und Belichtungselement eingesetzt werden, z. B. Lichtkuppeln. Dabei sind in den vergangenen Wintern mit hoher Schneeauflage Menschen bei Schneeräumarbeiten durch Lichtkuppeln abgestürzt, weil diese als solche nicht erkannt wurden und sie für diese Zusatzlast nicht gebaut sind. Es gibt jetzt entsprechend konstruierte Bauteile, auch nachträglich montierbare Sicherungen, die ein Durchbrechen durch die Lichtkuppel verhindern. Die HFA bietet den Nachweis für diese Sicherungen an. Nicht nur beim Schnee-Abräumen der Dächer gibt es Unfälle, sondern auch bei Wartungsarbeiten, bei denen die Öffnungsmechanismen dieser Konstruktion kontrolliert werden müssen. Dort sind Absturzsicherungen ein notwendiges Konstruktionsdetail, das eine definierte Leistung erbringen muss. Für diese Tests werden 50 kg Fallkörper auf die Sicherungen abgeworfen. Nach der Fallprüfung mit diesem Fallkörper wird ein 100 kg Gewicht auf die Konstruktion aufgesetzt, um die Belastungen bei Rettungsarbeiten zu simulieren. Martin Wieser
»Das CE-Label bestätigt die zugesicherten Funktionen und zeigt, was nicht machbar ist.«
Martin Wieser

Service
Tagung: Fenster-Türen-Treff in Villach. Mehr Infos zu CE-Fluchttüren gibt es auf dem Fenster-Türen-Treff der Holzforschung Austria (HFA) in Villach vom 10. bis 11. 2. 2011. Unter dem Titel »Das intelligente Haus« geht es um aktuelle Entwicklungen bei Bauelementen und Fenstern, Lüftung, Energiekennzahlen sowie Erfahrungen aus den Prüflabors der HFA. Anmeldung: www.holzforschung.at
Der Autor: Dipl.-Ing. Martin Wieser arbeitet bei der Holzforschung Austria, die CE-Zertifizierungen für Bauelemente vornimmt. Holzforschung Austria, A 1030 Wien, Tel.: +43 (1798) 2623-0; Fax: -50, www.holzforschung.at
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