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2010 bringt für das Handwerk eine Reihe von Steuererleichterungen

Marketing & Betriebsführung
2010 bringt für das Handwerk eine Reihe von Steuererleichterungen

Das Jahr 2010 bringt Neuerungen im Steuerbereich mit sich. Der ZDH gibt einen Überblick über die wesentlichen Veränderungen:

Verbesserungen bei der Unternehmensteuer. Der Abzugsbetrag, bis zu dem geringwertige Wirtschaftgüter sofort steuerlich abgeschrieben werden können, wird wieder auf 410 Euro erhöht. Das Hinzurechnungsquorum für Zinsanteile von Mieten, Pachten und Leasinggebühren wird von 65 auf 50 Prozent zurückgeführt. Weitere Korrekturen betreffen die Zinsschranke und die Verlustverrechnungsbeschränkung bei Mantelkäufen.
Korrekturen bei der Erbschaftsteuer. Das Wachstumsbeschleunigungsgesetz sieht Korrekturen bei der Erbschaftsteuer vor. Damit ist eine erbschaftsteuerverträgliche Lösung für Handwerksbetriebe möglich, auch wenn das Wahlrecht zwischen altem und neuem Recht für Todesfälle zum 31. Dezember 2009 ausgelaufen ist. So wurde die betriebliche Haltefrist zum Jahresbeginn von sieben auf fünf Jahre gesenkt. Gleiches gilt für die Lohnsummenfrist. Darüber hinaus müssen über diesen Zeitraum von fünf Jahren auch nicht mehr 650 Prozent der Lohnsumme erhalten werden, sondern lediglich 400 Prozent. Das Lohnsummenkriterium gilt anstatt für Betriebe ab zehn Mitarbeitern künftig erst für Betriebe mit mehr als 20 Mitarbeitern. Zudem wird der Steuertarif für Geschwister, Nichten und Neffen verbessert. Die Steuersätze variieren ab dem Jahreswechsel je nach Vermögen zwischen 15 und 43 Prozent.
Erhöhte Umsatzsteuergrenze für die Ist-Versteuerung. Die bestehende Umsatzsteuergrenze für die Ist-Versteuerung in den neuen Bundesländern wird verlängert. Noch bis zum 31. Dezember 2011 können Betriebe bis zu einer Umsatzsteuer von 500000 Euro die Ist-Versteuerung anwenden. In den alten Bundesländern wurde die Grenze bereits zum 1. Juli 2009 dieser Regelung angepasst und von 250000 auf 500000 verdoppelt. Darüber hinaus hat die Bundesregierung angekündigt, im Rahmen der Reform des Umsatzsteuerrechts einen grundlegenden Wechsel zur Ist-Versteuerung zu prüfen.
Erweiterte Abschreibungsmöglichkeiten. Handwerksbetriebe können noch bis zum 31. Dezember 2010 erweiterte Abschreibungsmöglichkeiten nutzen. So wurde der 7 g-EStG-Investitionsabzugsbetrag, der insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen des Handwerks von Bedeutung ist, deutlich verbessert. Die degressive Abschreibung für abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens ist noch bis zum Ende des Jahres möglich.
Korrekturen am Einkommensteuertarif. Zum 1. Januar 2010 wurde der Grundfreibetrag noch einmal angehoben, auf 8004 Euro für Alleinstehende und 16009 Euro für Ehepartner. Außerdem sind die Steuersätze bei gleichem Einkommen niedriger als 2009.
Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge voll abzugsfähig. Ab 1. Januar 2010 können die Beiträge zur gesetzlichen und privaten Kranken- und Pflegeversicherung voll von der Steuer abgesetzt werden. Arbeitslosen- und Haftpflichtversicherung werden dagegen nur noch als Sonderaugaben anerkannt, sofern die Höchstbeträge nicht ausgeschöpft werden.
Quelle: ZDH
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