Ausbildung
Gestreckte Abschlussprüfung unbefristet gültig
In neun Ausbildungsberufen der Metall-, Elektro- und Kraftfahrzeugtechnik ist eine gestreckte Abschlussprüfung erprobt worden, bei der die Auszubildenden den ersten Teil ihrer Abschlussprüfung bereits vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres absolvieren. Dieser erste Teil kann mit bis zu 40 Prozent in die Gesamtbewertung am Ende der Ausbildungszeit einfließen. Die Bundesregierung hat nun die seit 2003 geltenden zeitlich befristeten Ausbildungsordnungen in Dauerrecht umgewandelt. Sie entsprach damit dem einvernehmlichen Wunsch der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen. Eine zuvor durchgeführte Evaluation der neuen Prüfungsstruktur durch das Bundesinstitut für Berufsbildung hatte bestätigt, dass sich diese Art der Prüfung in der Praxis bewährt und von den meisten der am Prüfungsgeschehen beteiligten Personen begrüßt wird. Im Zusammenhang mit der Überführung in Dauerrecht wurden Prüfungsregelungen weiter vereinheitlicht und Prüfungszeiten reduziert, um die Prüfungsausschüsse zu entlasten. Insbesondere die Kammerorganisationen hatten den bisherigen hohen Prüfungsaufwand beanstandet. Die Ausbildungsstrukturen und -inhalte sind unverändert, so dass Ausbildungsrahmenpläne für die Betriebe sowie die Rahmenlehrpläne für die Berufsschulen ihre Gültigkeit behalten.
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