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Die CE-Treppe kommt

Technik
Die CE-Treppe kommt

Die CE-Kennzeichnung für Fenster und Haustüren ist zur Zeit in aller Munde. Aber auch bei Treppen ist in dieser Hinsicht einiges in Bewegung. Wolfgang Heer von der TSH System GmbH zum Stand der Dinge.

Die europäischen Normen und Richtlinien bestimmen immer mehr die Anforderungen und Nachweisverfahren für Bauprodukte. Auch beim Thema Treppen ist das heute so. Erste mit dem CE-Zeichen versehene Holztreppen werden bereits angeboten. Die z. Zt. noch gültigen nationalen Zulassungen haben ein Verfalldatum, und die Nutzung wird nicht mehr verlängert; zusätzlich werden Kunden/Architekten in absehbarer Zeit bei der Auftragsvergabe die CE-Konformität der Treppe beachten. CE-Systemanbieter und auch die Verbände mit ihrer TSH System GmbH bieten bereits heute CE-Lösungen an.

CE-Zeichen für alle Treppen?
Die CE-Kennzeichnung darf nur an solche Produkte angebracht werden, für die es europäische, harmonisierte Normen oder europäische Zulassungsverfahren gibt. Europäische Normen für Treppen gibt es (noch) nicht, wohl aber »Europäisch Technische Zulassungen«, Kurzbezeichnung ETA = European Tech- nical Approval. Europäische Zulassungen werden in der Regel auf der Basis bestimmter Leitlinien erstellt. Diese Leitlinien heißen »ETAG«. Die Zulassung müssen beim Deutschen Institut für Bautechnik DIBt beantragt werden (siehe Infokasten). Im Bereich der Treppe gilt die sogenannte »ETAG 008« als Leitlinie für europäische Zulassungen.
Dabei ist die typische handwerkliche Holztreppe ausgenommen – eine CE-Kennzeichnung dieser Treppe erfolgt somit nicht! Die handwerklichen Holztreppen müssen – gemäß deutschem Baurecht – dem »Regelwerk handwerkliche Holztreppe« entsprechen oder einen Einzelnachweis betreffend der Standsicherheit haben. Für nahezu alle anderen Treppenarten muss eine europäische Zulassung vorliegen. Einige weitere Ausnahmen werden in der ETAG aufgeführt, diese sind für Schreiner und Tischler aber i. d. R. ohne Bedeutung. Auf Basis der Zulassung müssen die entsprechenden Treppen dann mit dem CE-Zeichen versehen werden.
EU-Ziel Verbraucherschutz
Das Ziel der Europäischen Union ist es, die Verbraucher und die Umwelt zu schützen sowie den freien Warenverkehr zu fördern. Im Bereich der Bauprodukte wurde die Bauproduktenrichtlinie geschaffen, in welcher die Einhaltung wichtiger Eckpunkte für einzelne Produkte festgehalten sind. In den Europäisch Technische Zulassungen werden konkrete Angaben zu den Eckwerten gemacht. Damit hat der Bauherr und/oder Architekt die Möglichkeit, Leistungseigenschaften des Produktes zu erfassen und zu vergleichen. Er kann beurteilen, inwieweit die Treppe den Anforderungen/Vorschriften entspricht.
Für den Kunden als auch für den Treppenbauer ist es wichtig zu wissen, ob die geplante Treppe innerhalb der nachgewiesenen Grenzen liegt oder nicht. So ist z. B. nicht jeder beliebige Grundriss möglich, oder es existieren Vorgaben bei der Holzart. Auch die Treppenlauflänge, die Anzahl der Steigungen und die Höhe des Geländers sind von Zulassung zu Zulassung verschieden. (Die wesentlichen nachzuweisenden Eckdaten einer Treppenzulassung, dargestellt am Beispiel der TSH-Systemtreppe, finden Sie unter www.dds-online.de, Rubrik downloads)
Stellt ein Hersteller eine Treppe nach der Zulassung her, muss er dem Kunden nach der Montage bestätigen, dass die Treppe der Zulassung entspricht. Diese EG-Konformitätserklärung beinhaltet wesentliche Adressen und Daten, wie z. B. Treppenhersteller, Zulassungsinhaber, Zertifizierungsstelle, Produktmerkmale, Werkseigene Produktionskontrolle und charakteristische Kennwerte der Treppe. Dies ist für den Kunden die schriftliche Bestätigung der ordnungsgemäßen, zulassungskonformen Ausführung. Ergänzend zu der Erklärung muss die Treppe zusätzlich mit einem Etikett/Aufkleber versehen sein, der das CE-Zeichen trägt und Angaben zum Hersteller, zum Herstellungsjahr sowie zur Bezeichnung der Treppe macht.
CE-Zeichen als Chance
Handlaufgetragene Treppen benötigten schon immer eine Zulassung. Diese Treppen ohne Zulassung zu bauen war und ist sehr riskant. Mit dem Anbringen des CE-Zeichens an der Treppe können Mitbewerber und Kunden jetzt prüfen, ob die Treppe tatsächlich der Zulassung entspricht. Für die seriösen Treppenbauer stellt das eine Chance dar – sie sollten sie nutzen. Wolfgang Heer,
TSH System GmbH

Weitere Infos
Die TSH System GmbH (www.tshsystem.de) ist ein Unternehmen der Landesfachverbände des Tischler- und Schreinerhandwerks. TSH-Geschäftsführer Wolfgang Heer steht für Fragen gerne Vefügung: system@schreiner.de. Infos zum »Regelwerk handwerkliche Holztreppe« gibt’s unter www.tshsystem.de, die Eckdaten einer Treppenzulassung am Beispiel TSH finden Sie bei www.tshsystem.de, Rubrik downloads
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