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Gesetzgeber erleichtert Unternehmensgründung: GmbH oder UG per Videoschalte

Gesetzgeber erleichtert Gründung
GmbH oder UG per Videoschalte

GmbH oder UG per Videoschalte
Videoschalte statt Gang zum Notar: Das Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie entlastet Gründer. Foto: agenturfotografin – stock.adobe.com

Gründen in Deutschland wird einfacher. Seit dem 1. August können Unternehmen in Deutschland online gegründet werden – zumindest, wenn es sich um eine GmbH oder UG handelt und bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Das zum Monatsanfang in Kraft getretene Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) entbindet Gründerinnen und Gründer von der Pflicht, persönlich beim Notar zu erscheinen. Stattdessen ist die Gründung nun auch in einem Video-Meeting möglich.

»Die Online-Gründung reduziert den bürokratischen Aufwand für Startups und macht das Gründen leichter. Diese Möglichkeit sollte für jegliche Rechtsform geöffnet werden und das Verfahren sollte nicht auf eigentlichen Gründungsakt beschränkt bleiben“, sagt Daniel Breitinger, Leiter Startups beim Digitalverband Bitkom. Laut deren »Startup-Report 2021« wünschen sich knapp 60 Prozent der Startups Erleichterungen bei Verwaltungsakten, etwa durch einen »One-Stop-Shop« für alle bürokratischen Startup-Angelegenheiten.

Für Mitarbeiterkapitalbeteiligungen bleibt der persönliche Gang zum Notar weiterhin Pflicht.


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