1 Monat GRATIS testen, danach für nur 9,90€/Monat!
Startseite » Betrieb » Marketing & Betriebsführung »

Mitarbeiter beteiligen

Marketing & Betriebsführung
Mitarbeiter beteiligen

Mitarbeiter beteiligen
Es gibt unterschiedliche Formen, Mitarbeiter finanziell zu beteiligen – vom Bonus bis hin zum Anteil als Mitunternehmer
Mitarbeiter auch finanziell mit ins Boot zu holen, kann eine interessante Möglichkeit sein. Denn wer mit dem eigenen Geld am Unternehmen beteiligt ist, engagiert sich mehr für den Erfolg. Anne Kronzucker erklärt, welche Möglichkeiten es gibt.

Anne Kronzucker, Rechtsanwältin D.A. S.

Motivierte Mitarbeiter können ein unschätzbarer Wettbewerbsvorteil sein. Wenn es gilt, erfahrene Mitarbeiter zu halten und qualifizierte Fachkräfte anzulocken, kann die finanzielle Beteiligung der Angestellten am Betrieb ein interessantes Instrument sein. Zudem wird das Unternehman damit auch unabhängiger von Banken. Auch der Staat fördert die Mitarbeiterbeteiligung. Die Details regeln das Mitarbeiterkapitalbeteiligungsgesetz und das Vermögensbildungsgesetz.
Gemeinsam stark
Doch häufig scheuen gerade mittelständische Unternehmen die Beteiligung von Mitarbeitern: Sowohl der organisatorische Aufwand als auch der Einfluss der dann am Unternehmen beteiligten Mitarbeiter wird kritisch betrachtet. Dabei bieten die zahlreichen Beteiligungsmodelle für nahezu jeden Betrieb unabhängig von der Betriebsgröße eine passende Variante.
Erfolgs- und Kapitalbeteiligung: Grundsätzlich unterscheidet man bei der Mitarbeiterbeteiligung zwischen einer Erfolgs- und einer Kapitalbeteiligung. Die Erfolgsbeteiligung ist in vielen Unternehmen eine häufige Ergänzung des Gehalts. Dabei werden Sonderzahlungen oder Boni an betriebswirtschaftliche Faktoren wie z. B. Umsatz oder Gewinn geknüpft. Das bedeutet: Mehr Geld für die Mitarbeiter in wirtschaftlich guten Zeiten und zugleich ein Einsparungspotenzial bei den Personalkosten in schwierigen Zeiten für den Arbeitgeber. Die Kapitalbeteiligung ist eine Erweiterung der Erfolgsbeteiligung: Der Mitarbeiter steuert einen Anteil am Unternehmensvermögen bei. Ist das Unternehmen erfolgreich, profitiert der Angestellte. Wie stark er auch an den Risiken etwa bei Verlusten oder einer Insolvenz beteiligt ist, hängt vom Beteiligungsmodell sowie von dem Vertrag ab, den Mitarbeiter und Unternehmer bei einer Kapitalbeteiligung abschließen.
Bei der Eigenkapitalbeteiligung werden aus Mitarbeitern Mitunternehmer . Die Möglichkeiten sind vielfältig: Sind die neuen Mitunternehmer bei einem Modell sehr stark in unternehmerische Entscheidungen miteingebunden, agieren sie bei einer anderen Variante nur als stille Geldgeber. Auch die Höhe der Risiken für die beteiligten Angestellten ist je nach Finanzierungsmodell verschieden.
Am stärksten in die Unternehmensführung eingebunden sind die beteiligten Beschäftigten z. B. als Gesellschafter (GmbH-Beteiligung) oder Aktionäre (Belegschaftsaktien) – mit vergleichbaren Rechten und Risiken wie Gesellschafter bzw. Anteilseigner des Unternehmens. Allerdings können der Umfang der Rechte und die Höhe der Risiken vertraglich unterschiedlich festgelegt werden. Einen geringeren Aufwand bei der Abwicklung stellt die Variante der Fremdkapitalbeteiligung dar: Die Mitarbeiter stellen dem Betrieb eine Summe als Darlehen zur Verfügung. Nach Ablauf einer festgelegten Frist zahlt das Unternehmen den Betrag verzinst wieder zurück. Ein Anrecht auf Informationen, Mitsprache und Kontrolle wie bei anderen Beteiligungsformen besteht nicht, kann aber vom Unternehmen gewährt werden.
Mischformen: Neben der Eigen- und Fremdkapitalbeteiligung stehen Unternehmen als Mischformen sogenannte Mezzanine zur Verfügung. Dazu zählen stille Beteiligungen, Genussscheine sowie die Mitarbeitergesellschaft. Diese Beteiligungsformen bieten einen hohen Gestaltungsfreiraum und sind von der Rechtsform des Betriebs unabhängig.
Gewinn und Verlust teilen
Bei einer stillen Beteiligung leisten die Mitarbeiter als stille Gesellschafter einen bestimmten Beitrag zum Unternehmensvermögen, ohne jedoch die Rechte wie Gesellschafter zu erhalten. Sie sind am Gewinn und Verlust beteiligt, wobei die maximale Verlustbeteiligung grundsätzlich so hoch ist wie ihr Kapitaleinsatz, aber auch völlig ausgeschlossen werden kann.
Sehr ähnlich ist die Mitarbeiterbeteiligung über Genussscheine: Hier beteiligt sich der Angestellte ebenfalls finanziell am Unternehmen, hat aber keine Mitbestimmungsrechte.
Die dritte Mischform stellt die Mitarbeiterbeteiligungsgesellschaft dar. Sie kann zum Beispiel als GmbH oder GbR gegründet werden. Der Angestellte ist hier nur indirekt Gesellschafter seiner Firma, denn er schließt alle Verträge mit der Gesellschaft ab, die wiederum am Unternehmen finanziell beteiligt ist. Hierbei kann es sich zum Beispiel wieder um eine stille Beteiligung handeln. Das Unternehmen hat dann nur einen Ansprechpartner, nämlich die Beteiligungsgesellschaft. Diese übt die von der Beteiligungsform abhängigen Mitbestimmungsrechte der Mitarbeiter aus. Die Gründung der Gesellschaft erfordert zwar zunächst einiges an Aufwand. Aber: Der Vorteil dieser Beteiligungsgesellschaft ist, dass der Betrieb durch die Bündelung der Beteiligungen in einer Gesellschaft Verwaltungsaufwand einspart. Auch bei einer indirekten Beteiligung können die Mitarbeiter von steuerlichen Vorteilen profitieren.
Aktuelles Heft
Titelbild dds - das magazin für möbel und ausbau 4
Aktuelle Ausgabe
04/2024
EINZELHEFT
ABO
dds-Zulieferforum
Tischlerhandwerk in Zahlen

Zahl der Betriebe im Tischlerhandwerk

dds auf Facebook


dds auf YouTube

Im dds-Channel auf YouTube finden Sie:
– Videos zu Beiträgen aus dds
– Kollegen stellen sich vor
– Praxistipps-Videos
– Maschinen & Werkzeuge

Abonnieren Sie dds auf YouTube »