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Die Tücke des Objekts

Marketing & Betriebsführung
Die Tücke des Objekts

Sachverständige werden meist erst dann gerufen, wenn der Handwerker mit seinem Kunden bereits im Clinch liegt. Dass man externe Fachleute z.B. bei Objektaufträgen auch viel früher hinzuziehen kann, ist vielen Kollegen gar nicht bewusst.

Wenn Sachverständige gerufen werden, sind die Fronten zwischen den Parteien meist bereits verhärtet, sodass eine sachliche Kommunikation nicht mehr möglich ist. Der Streit endet vor Gericht, was mit Ärger, Zeitaufwand und oft auch mit erheblichen Kosten verbunden ist. Egal wie es ausgeht: Zurück bleibt ein unzufriedener Kunde, der mit einer schlechten Mundpropaganda das Geschäft belastet. Soweit muss es nicht kommen, denn Sachverständige im Handwerk können schon bedeutend früher eingeschaltet werden.

Von Aufmaß bis Abnahme
Gerade bei Objektaufträgen kann es sinnvoll sein, einen Sachverständigen von Anfang an beratend mit ins Boot zu holen. Der Sachverständige kann bei solchen Aufträgen bereits bei der Bearbeitung des LVs unterstützen. Spätestens wenn der Auftrag vergeben ist, ist der Rat des Experten hilfreich. Werden z.B. etwaige Fehler in der Ausschreibung frühzeitig mit dem Auftraggeber besprochen und Nachtragsangebote erstellt, erspart das später viel Ärger.
Nach der ersten Besichtigung der Baustelle stellen sich häufig Fragen, die vor der Materialbestellung bzw. vor Beginn der Fertigung geklärt werden müssen. Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, die gesetzlichen Vorgaben und Richtlinien mit dem Auftrag abzugleichen. Später sind Änderungen kaum noch möglich bzw. mit hohen Kosten verbunden.
Kurz vor Montagebeginn sollte eine weitere Überprüfung der Baustelle unter Begleitung des Sachverständigen erfolgen. Er kann die Vorgewerke prüfen und falls erforderlich Bedenkenanmeldungen verfassen. Während der Montage kann der Sachverständige Tipps geben und vor allem auch die Einhaltung der Richtlinien, der gesetzlichen Vorgaben sowie der allgemein anerkannten Regeln der Technik überprüfen. Hier lässt sich noch eingreifen, ohne allzu hohe Kosten zu verursachen. Der letzte Besuch des Sachverständigen kann dann während der Abnahme stattfinden.
Im Idealfall ist der Auftrag damit abgeschlossen, die Rechnung wird erstellt und ohne Kürzungen zügig bezahlt. Sollte es dennoch zu Mangelanzeigen kommen, hat der Schreiner/Tischler etwas in der Hand auf das er sich stützen kann: eine durchgehende Dokumentation der Baustelle und der Fertigung, die der Sachverständige während der Ortstermine erstellt hat.
Und die Kosten?
Sachverständige arbeiten im Normalfall auf Stundenbasis. Die Stundensätze sind frei vereinbar, liegen jedoch deutlich höher als die Stundensätze für handwerkliche Tätigkeiten (Beispielrechnung siehe Tabelle unten links).
Die Kosten für den Sachverständigen sind kalkulierbar, im Gegensatz zu den unwägbaren und oft weitaus höheren Kosten bei Streitigkeiten und gerichtlichen Auseinandersetzungen. Fast noch wichtiger ist jedoch die Tatsache, dass man nach einem erfolgreichen Auftragsende einen zufriedenen Kunden behält, der durch seine Empfehlungen weitere Kunden akquiriert. Andreas Euler
»Bei Objekt- aufträgen kann es sinnvoll sein, von Anfang an einen Sachverständigen hinzuzuziehen«
Andreas Euler

Der Autor
Andreas Euler ist bei der HWK Rhein-Main öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Tischlerhandwerk sowie nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierter Sachverständiger für das Tischlerhandwerk und Schimmel in Innenräumen.
Andreas Euler 63075 Offenbach Tel.: (069) 86005433 sv@euler.biz www.euler.biz
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