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Barrierefrei: Anforderung bei Türen

Praxistipp: Innentüren
Was heißt »barrierefrei«?

Für Menschen mit körperlichen Einschränkungen sind Türen oft zu eng, schlecht erreichbar und schwer zu bedienen. Für sie ist Barrierefreiheit eine Notwendigkeit – für alle anderen bedeutet sie einen Zugewinn an Komfort.

Im zukunftsorientierten Bauen kommt man an Begriffen wie »seniorengerecht«, »barrierefrei« »behinderten- oder rollstuhlgerecht« nicht vorbei. Definiert ist nur der Begriff »barrierefrei«: Man versteht darunter Gebäude, Produkte, Medien etc., die in der allgemein üblichen Weise ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind.

Die DIN 18040 »Barrierefreies Bauen« definiert in zwei Teilen die Anforderungen an Türen. Sie finden Anwendung in den jeweiligen Landesbauordnungen (LBO) auf Grundlage der Musterbauordnung (MBO) §50. DIN 18040-1 (Teil 1) beschränkt sich auf öffentlich zugängliche Gebäude, speziell auf die Teile des Gebäudes und der zugehörigen Außenanlagen, die für die Nutzung durch die Öffentlichkeit vorgesehen sind.

DIN 18040-2 (Teil 2) gilt für Wohnungen, Gebäude mit Wohnungen und deren Außenanlagen. Innerhalb von Wohnungen wird unterschieden zwischen »barrierefrei nutzbaren Wohnungen« und »barrierefrei und uneingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbaren Wohnungen« [Quelle: Beuth-Verlag].

Anforderungen an Türen lt. DIN 18040 (Auszug):

 Türen müssen deutlich wahrnehmbar, leicht zu öffnen und schließen und sicher zu passieren sein

 Untere Türanschläge und -schwellen sind unzulässig; wenn unabdingbar, dann nicht höher 2 cm

 Lichte Durchgangsbreite: ≥= 90 cm im öffentlichen Bereich und bei Wohnungseingangstüren, Wohnungstüren ≥= 80 cm

 Bedienkräfte beachten (max. 25 N zum Öffnen), andernfalls sind automatische Türsysteme erforderlich

 ggf. spezielle Türschließer oder Feststellanlagen verwenden

 Auffindbarkeit, Erkennbarkeit und Bedienbarkeit muss auch für blinde und sehbehinderte Menschen möglich sein (Zwei-Sinne-Prinzip, z.B. kontrastreich gestalten und Ertasten)

 Drehgriffe, Knäufe und eingelassene Griffe sind für motorisch eingeschränkte Personen ungeeignet

Es sollte stets auch in Betracht gezogen werden, welcher Personenkreis sich im Gebäude bewegt. Das Einhalten von Normen schließt Mitdenken nicht aus!


Rainer Hofer ist Schulungsleiter von Jeld-Wen Deutschland. Jeld-Wen bietet ein umfangreiches Sortiment von Innentüren für höchste Ansprüche z. B. an Brand-, Rauch-, Schall-, Strahlenschutz oder Sicherheit im Objektbereich.


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