Ausbildung
Meistertitel in der EU
Die EU-Mitgliedsländer sprechen sich dafür aus, den deutschen Meistertitel in der Kategorisierung der Berufsabschlüsse als »Diplom kurzer Ausbildungsgang« einzustufen. Der Meister ist damit höher als ein Befähigungsnachweis und ein Prüfungszeugnis der Sekundarstufe und unterhalb eines Hochschuldiploms und dem »Diplom langer Ausbildungsgang« angesiedelt. In Hessen können Handwerksmeister bereits seit 2005 ohne Zusatzprüfung an Hochschulen studieren und sind damit Abiturienten gleichgestellt.
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