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Layher-Tipps für den sicheren Einsatz von Leitern

Aktuelle Vorgaben für den Umgang mit Leitern
Sicherheit im Fokus

Was ist im Umgang mit Leitern und Tritten zu beachten? Wolfgang Heuschele, Produktentwicklung Layher Steigtechnik / Leitern und Zugänge, erläutert wichtige Grundlagen für den sicheren Einsatz im professionellen Umfeld.

 

Wolfgang Heuschele, Layher

Leitern und Tritte eignen sich je nach Ausführung für Arbeiten geringen Umfangs und geringer Gefährdung. Hierbei sind geltende Sicherheitsvorschriften zu beachten. Dazu gehören neben der DIN EN 131 »Leitern« vor allem die Betriebssicherheitsverordnung und die Technische Regel für Betriebssicherheit (TRBS) 2121–2. Eine Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern ist die DGUV 208–016.

Die Auswahl geeigneter Leitern und Tritte hinsichtlich Auftrittsfläche, Werkstoff, Typ und Größe erfolgt in Abhängigkeit von Arbeitsaufgabe, Arbeitsweise auf der Leiter, den ergonomischen Bedingungen, der Nutzungsdauer, der zulässigen Traglast sowie der Bodenbeschaffenheit. Bei der Auftrittsfläche wird zwischen Stufe oder Sprosse unterschieden. Sprossenleitern haben ein geringeres Gewicht und sind damit handlicher sowie preisgünstiger als Stufenleitern.

Stufenleitern besitzen dagegen meist geriffelte Stufen mit einer Aufstandsfläche von 80 mm Tiefe. Diese erhöhen Arbeitssicherheit und Nutzerkomfort. Die Auswahl des Werkstoffs wird von den Umgebungsbedingungen beeinflusst. Leitern aus Aluminium sind robust, leicht und langlebig und eignen sich aufgrund des niedrigen Gewichts bei häufigen Ortswechseln. Eine preisgünstigere und dennoch robuste Alternative sind Leitern aus Holz.

Diese eignen sich daher für den Einsatz bei rauen Bedingungen sowie für Arbeiten in geringen Höhen, bei denen das Gewicht nicht das entscheidende Argument darstellt – oder wenn es Aluminiumabrieb an den Händen zu vermeiden gilt. Leitern mit Sperrholzholmen und Aluminiumsprossen vereinen die Vorteile der geriffelten Sprossen mit der isolierenden Eigenschaft der Sperrholzholme.

Tritt oder Leiter?

Tritte haben in der Regel nur bis zu vier Stufen. Durch ihre Bauart können die obersten Stufen beziehungsweise die Plattform betreten werden. Tritte kommen zum Einsatz bei geringen Standhöhen und Bedarf an großer Standfläche.

Anlegeleitern sind ein- oder mehrteilig, mit Stufen oder Sprossen. Sie dienen dazu, in der Höhe – meist an Wänden – zu arbeiten oder auf eine höher gelegene Ebene zu gelangen. Sie benötigen einen sicheren Stand und eine geeignete Anlegefläche. Die obersten drei Stufen oder Sprossen dürfen dabei nicht betreten werden. Anlegeleitern gibt es unter anderem auch als Schiebeleitern oder Seilzugleitern.

Stehleitern als freistehende Leitern mit oder ohne Plattform sind dazu gedacht, Arbeiten durchzuführen, bei denen keine Anlegefläche vorhanden ist oder diese nicht benutzt werden soll, zum Beispiel bei Arbeiten an der Decke. Es ist nicht erlaubt, von Stehleitern auf eine höhergelegene Ebene zu steigen oder umgekehrt. Die obersten zwei Stufen oder Sprossen dürfen nicht bestiegen werden.

Multifunktionsleitern bezeichnen Leitern, die mehrere Gebrauchsstellungen und Anwendungen vereinen, beispielsweise als Anlege-, Schiebe- und Stehleiter. Zu dieser Gruppe gehören die dreiteiligen Allzweckleitern sowie Teleskop-, Kofferraum- und Klappleitern. Verwendet werden sie bei häufig wechselnden Bedarfsanforderungen an eine Leiter.

Der Normteil 2 der DIN EN 131 unterteilt alle Leitern in gewerblich genutzte und ausschließlich privat genutzte Leitern. Dieser Einteilung liegt eine unterschiedliche Grundlast bei den einzelnen Prüfungen durch den Hersteller zugrunde. Beim Kauf ist daher unbedingt auf den Einsatzbereich zu achten!

Besonderheiten für Profis

Gemäß der neuen TRBS 2121–2 dürfen Sprossen- und Stufenleitern bis zu einer Höhe von 5 m weiterhin als Verkehrsweg – also Zu- und Abgang – zu hochgelegenen Arbeitsplätzen genutzt werden. Übersteigt der Höhenunterschied 5 m, ist der Einsatz von Leitern als Verkehrsweg nur dann erlaubt, wenn diese sehr selten benutzt werden. Eine praxistaugliche Alternative sind beispielsweise Gerüsttreppentürme. Diese erleichtern auch den Materialtransport, da eine Hand beim Auf- und Abstieg immer frei ist.

Der gewerbliche Nutzer darf gemäß TRBS 2121–2 Leitern dann als Arbeitsplatz einsetzen, wenn er mit beiden Füßen auf einer Stufe mit mindestens 80 mm Auftrittsfläche oder einer Plattform steht. So ist bei einer langen Verweildauer ein komfortables und standsicheres Arbeiten sichergestellt. Bis zu einer Standhöhe von 2 m ist die Verwendung von Stufen- oder Plattformleitern als hochgelegener Arbeitsplatz uneingeschränkt erlaubt. Bei einer Standhöhe zwischen 2 m und 5 m dürfen Leitern maximal für bis zu zwei Stunden je Arbeitsschicht für zeitweilige Arbeiten genutzt werden. Bei mehr als 5 m Standhöhe ist grundsätzlich ein alternatives Arbeitsmittel zu wählen, wie der »Layher SoloTower« mit Ein-Personen-Montage.

Gemäß DIN EN 131 ist bei Anlegeleitern ab 3 m Länge im gewerblichen Bereich eine Traverse erforderlich. Die Breite hängt von der Leiterlänge und der Außenbreite der Leiter ab. Die Traversenpflicht betrifft auch Gelenkleitern, welche als Anlegeleitern genutzt werden können und in ausgefahrenem Zustand länger als 3 m sind, sowie Multifunktionsleitern. Kommen diese dagegen als Arbeitsbühne zum Einsatz, sind sie vom Hersteller aus Sicherheitsgründen inklusive passender Plattform auszuliefern. Dies soll einen unsachgemäßen Einsatz verhindern.

In begründeten Ausnahmefällen, beispielsweise bei Arbeiten in engen Schächten, kann das Arbeiten auf Sprossenleitern weiterhin zulässig sein. Die Gründe sind vom gewerblichen Anwender in der Gefährdungsbeurteilung zu dokumentieren. Diese ist für jede Tätigkeit sowie jede Baustelle durchzuführen.

Nutzer sind in der Pflicht

Ein Unternehmer muss seinen Mitarbeitern ordnungsgemäße Arbeitsmittel zur Verfügung stellen und sie im sachgerechten Umgang unterweisen. Die Nutzer von Leitern und Tritten tragen eine Mitwirkungspflicht für Sicherheit und Gesundheitsschutz. So ist die Aufbau- und Verwendungsanleitung (AuV) der Hersteller unbedingt zu beachten. Diese muss bei der Benutzung der Leiter immer vorliegen, sollte also auf der Baustelle mitgeführt werden. In der AuV werden auch die Nutzungspiktogramme erklärt, die auf den Leiterholmen angebracht sind. Im gewerblichen Bereich dürfen nur Leitern verwendet werden, die dafür freigegeben und gekennzeichnet sind.

Grundsätzlich gilt: Beschädigte Leitern dürfen nicht benutzt werden! Vor Gebrauch ist eine Leiter daher einer Sichtprüfung zu unterziehen. Darüber hinaus schreibt die Berufsgenossenschaft eine regelmäßige, dokumentierte Prüfung der Leiter vor. Das Prüfintervall richtet sich nach Art der Benutzung und Einsatzbereich. Layher empfiehlt mindestens eine jährliche Prüfung. Durchzuführen ist diese von einer Befähigten Person, die vom Unternehmer ausgewählt und beauftragt wird und die unter anderem über Berufsausbildung und -erfahrung verfügen muss.

Fördermittel

Zur Erhöhung der Arbeitssicherheit auf Bau
stellen wird die Anschaffung zahlreicher
Produkte wie der Layher-Plattformleiter »Topic 1074«
durch Arbeitsschutzprämien gefördert.
bg-foerderung.layher-steigtechnik.com

Steckbrief

Layher bietet auch Schulungen und Webinare an. Ein Zertifikat bestätigt die Fachkenntnisse, was ein wichtiger Baustein für die Bestellung zur »Befähigten Person« und damit zur Durchführung von Leiterprüfungen sein kann.

Wilhelm Layher GmbH & Co KG
Ochsenbacher Str. 56
74363 Güglingen-Eibensbach
www.layher.com

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