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Bundesrat sagt Nein zur steuerlichen Förderung der Gebäudesanierung
Ab 2012 steht eine jährliche KfW-Fördersumme von 1,5 Milliarden Euro für die energetische Gebäudesanierung zur Verfügung. Dies wurde im Rahmen des Gesetzespaketes zur Energiewende von der Bundesregierung am 8. Juli beschlossen. Gestoppt wurde jedoch die steuerliche Absetzbarkeit von Sanierungsmaßnahmen, die als einziger Teil des Gesetzespaketes der Zustimmung des Bundesrates bedurfte.
Otto Kentzler, Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH), mahnt die zügige Anrufung eines Vermittlungsverfahrens zwischen Bund und Ländern an, da steuerliche Anreize ein wirkungsvolles Mittel seien, die energetischen Sanierungsrate signifikant zu erhöhen. Der ZDH begrüßt grundsätzlich die Erhöhung der KfW-Mittel, sieht darin allerdings nur einen ersten Schritt. Erforderlich sei, so Kentzler, ein Fördervolumen von mindestens zwei Milliarden Euro pro Jahr.
Sogar fünf Milliarden Euro sieht die Aktion »Impulse für den Wohnungsbau« mittelfristig als notwendig an, in der sich 32 Verbände, Organisationen und Institutionen der Bau- und Immobilienwirtschaft zusammengeschlossen haben. Das Bündnis argumentiert, das Förderprogramm finanziere sich quasi selbst: Jeder Förder-Euro mobilisiere acht Euro privates Kapital, das in den Baubereich investiert werde. Steuern und Sozialabgaben kämen zurück. Unter dem Strich gehöre damit der Staat nicht nur klimapolitisch sondern auch fiskalisch zu den Gewinnern der energetischen Gebäudesanierung.
Gegen die Förderung nach dem Gießkannenprinzip spricht sich der Bundesverband ProHolzfenster BPH aus: Man vermisse Vorgaben, die eine Kreditvergabe an die Verwendung von Baustoffen binden, die eine günstige CO2-Bilanz aufweisen. HJG
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