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Wenn die Firma größer wird

Marketing & Betriebsführung
Wenn die Firma größer wird

Wächst das Unternehmen, muss irgendwann auch die Rechtsform überdacht und eventuell angepasst werden. Die Juristin Anne Kronzucker sagt, worauf es dabei ankommt.

Anne Kronzucker D.A.S Rechtsschutzversicherung

Welche Rechtsform für ein wachsendes Unternehmen sinnvoll ist, hängt vom Steuerrecht ab, vom Unternehmenszweck, von den handelnden Personen und vielem mehr. Ein Überblick über die Vor- und Nachteile der gängigsten Modelle:
Die KG. Sie ist dann sinnvoll, wenn ein Unternehmer zwar das Geschäft führen und dafür die Verantwortung, sprich Haftung, übernehmen will, gleichzeitig aber auch Partner an der Firma beteiligt sind, die ihr eigenes Kapital beisteuern. Dann bietet nämlich die Kommanditgesellschaft eine sinnvolle Alternative zur Finanzierung des Startkapitals über Banken. Die Haftung der nicht an der Unternehmensführung beteiligten Kapitalgeber, der Kommanditisten, gegenüber den Gläubigern der Gesellschaft beschränkt sich auf einen im Handelsregister eingetragenen Geldbetrag (Kommanditeinlage, §171 Abs. 1 HS. 2 Handelsgesetzbuch). Der sogenannte Komplementär hingegen haftet persönlich und unbeschränkt und vertritt daher eine wesentlich stärkere Position in der Gesellschaft: Er übernimmt deshalb auch die Geschäftsführung.
Die GmbH . Aus verständlichen Gründen streben viele Unternehmer danach, ihr persönliches finanzielles Risiko in der Selbstständigkeit zu begrenzen. Die klassische Form dafür bietet die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). Forderungen Dritter gegen eine GmbH sind auf das Stammkapital von 25000 Euro beschränkt, das bei der Gründung hinterlegt werden muss. Geht etwas schief, so der Gedanke dahinter, sind entsprechende Mittel vorhanden – mehr aber auch nicht. Deshalb verlangen Banken und Vertragspartner zuweilen bei jungen Unternehmen, dass der Inhaber der Gesellschaft zusätzlich eine persönliche Haftung einräumt. Tut er das nicht, kann es schwierig werden, an Kredite zu kommen oder Räume anzumieten. Als »Gegenleistung« für das verminderte Risiko verlangt die GmbH vom Unternehmer einen relativ hohen Gründungs- und Unterhaltungsaufwand: So müssen zunächst das Stammkapital und die Kosten für Notar und Handelsregistereintrag aufgebracht werden; außerdem muss die Gesellschaft jährlich eine Bilanz vorlegen. Auch die Auflösung einer GmbH ist aufwändig.
Die GmbH & Co. KG. Die eingeschränkte Haftung macht sich auch die Sonder-Rechtsform GmbH & Co. KG zunutze. Obwohl als Kommanditgesellschaft eigentlich rein technisch gesehen eine Personengesellschaft, haftet nur der aktive Gesellschafter (Komplementär), in diesem Falle also die GmbH. Auf diese Weise kann das Haftungsrisiko auf das Gesellschaftsvermögen der GmbH begrenzt werden. Dies kann in vielen Fällen vorteilhaft sein. Allerdings wissen auch die Gläubiger, dass hier kein persönlich haftender Gesellschafter vorhanden ist – deshalb gilt die GmbH & Co. KG oft als weniger kreditwürdig.
Die Unternehmergesellschaft (UG). Hier handelt es sich um eine besondere Form der GmbH, die bereits mit einem Euro Stammeinlage gegründet werden kann. Ansonsten ist die UG im Hinblick auf Rechte und Pflichten weitgehend mit ihrer »großen Schwester« identisch. Sie muss zwingend den Zusatz »haftungsbeschränkt« im Namen tragen und kann nach einem vereinfachten Verfahren gegründet werden. Jedes Jahr sind 25 % des Jahresüberschusses in eine Rücklage einzustellen. Erreicht die Rücklage zusammen mit dem Stammkapital 25000 Euro, kann die UG im Rahmen eines Kapitalerhöhungsbeschlusses zur GmbH umgewandelt werden.
Die AG. Für die meisten kleinen und mittelständischen Betriebe wird die Aktiengesellschaft sicher nicht die Rechtsform der Wahl sein, auch wenn Sonderregeln zur sogenannten »kleinen AG« diese Unternehmensform für mittelständische und kleine Unternehmen attraktiver gemacht haben. So setzt die Gründung der kleinen AG nur einen einzigen Aktionär voraus. Zudem wurden einige Formvorschriften, wie die Einberufung der Hauptversammlung, vereinfacht. Dennoch: Eine AG zu gründen und zu führen bleibt kostspielig und komplex.

Das D.A.S -Rechtsportal
Weitere Informationen zu rechtlichen Fragen im gewerblichen Bereich findet man unter www.das-rechtsportal.de.
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