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Fenstermontage: Ortschaum kann verwendet werden

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Fenstermontage: Ortschaum kann verwendet werden

Seit Januar gilt eine neue DIN 18355 – ATV „Tischlerarbeiten“, die bei Kunststoff- und Holzfenstern Mineralfaserdämmstoffe für den Baukörperanschluss als Regel vorgibt (vgl. dds 3/05, S. 30). Die Empörung der Fensterbaubetriebe über diese praxisferne Regelung steigt von Woche zu Woche. „Weder die Fachleute unserer Mitgliedsunternehmen noch die ausgewiesenen Experten wissenschaftlicher Institute können die einseitige Festlegung auf Mineralwolle nachvollziehen“, so Dr. Thomas W. Büttner, Geschäftsführer des VFF. Will ein Fensterbauer weiterhin Ortschaum verwenden, muss er dies vor der Ausführung mit dem Auftraggeber ausdrücklich vereinbaren. Eine mögliche Formulierung lautet: „Die Parteien vereinbaren abweichend von der ATV DIN 18355 die vollständige Ausfüllung der auf der Rauminnenseite verbleibenden Fugen zwischen Außenbauteilen und Baukörper mit Ortschaum anstelle der Regelausführung mit Mineralfaserdämmstoff.“ www.window.de

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