Ausbildung
BHKH: Fortbildungen auf Meisterprüfung anrechnen
Der Bundesverband Holz und Kunststoff (BHKH) empfiehlt, bestandene Fortbildungen zum Geprüften Kundenberater, Fertigungsplaner oder Fachbauleiter im Tischler- und Schreinerhandwerk auf die Meisterprüfung anzurechnen. Diese Fortbildungen sind bundesweit einheitlich geregelt. Zuständig für die mögliche Anrechnung sind jeweils die Meisterprüfungsausschüsse der Handwerkskammern.
»Die Inhalte dieser drei Fortbildungen decken sich weitestgehend mit Teilen der Meisterprüfung in unserem Gewerk«, sagt Alfred Jacobi, der im Präsidium des BHKH für Berufsbildung zuständig ist. So sei der Kundenberater bereits in Gestaltung, Konstruktion und Fertigungstechnik geprüft, der Fertigungsplaner in Auftragsabwicklung und der Fachbauleiter in Montage und Instandhaltung. Diese drei Handlungsfelder sind Bestandteile des Teils II der Meisterprüfung, der die geforderte theoretische Kompetenz regelt.
Der BHKH plädiert deshalb dafür, das betreffende Handlungsfeld jeweils auszuklammern, sofern der Prüfling dies beantragt und die jeweilige Fortbildung erfolgreich absolviert hat. »Das wäre nicht nur im Sinne einer effizienten Struktur der Meisterprüfung, es würde auch den Stellenwert der bundeseinheitlichen Fortbildungen stärken«, betont Jacobi.
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