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Segen fürs Handwerk?

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Segen fürs Handwerk?

Handwerkerrechnungen sollen künftig teilweise von der Steuer absetzbar sein. Die aufkommende Freude kann dds-Autor Kai Sonntag nicht so recht teilen.

Um Handwerk und Mittelstand zu stärken und Schwarzarbeit zu bekämpfen, sollen private Aufwendungen für Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen im Haushalt von der zu zahlenden Einkommensteuer begrenzt abziehbar sein. So haben es die Koalitionsparteien in ihren Vertrag geschrieben, und die Bundeskanzlerin hat es im Bundestag noch einmal bekräftigt. Das Handwerk frohlockt, der ZdH verspricht sich eine »zusätzliche private Nachfrage nach Handwerksleistungen mit Wachstums- und Beschäftigungseffekten«. Alles eitel Freude und Sonnenschein? Abwarten. Aus Spitzenkreisen der Koalition wurden gegenüber dds Einzelheiten genannt. So fallen Rechnungen bis zu einer Höhe von 3000 Euro unter diese Regelung, wobei die Steuerentlastung maximal 600 Euro betragen darf. Abziehbar soll allerdings nur der Anteil der Personalkosten an der Arbeit sein, nicht die Kosten für das Material. Völlig unklar ist, wann die Regelung kommt. Da sie Mindereinnahmen für den Staat bedeutet, so hieß es, »ist sie nicht vordringlich«.

Prima, wenn die Bundesregierung sich Gedanken um das Handwerk macht. Aber schon jetzt ist zu spüren, dass sich das Konsumklima verschlechtert – die geplanten Einschnitte werfen ihre Schatten voraus. Die Mehrwertsteuererhöhung wird diese Entwicklung noch verschärfen. Sie senkt entweder den Gewinn der Betriebe oder führt zu höheren Preisen. Beides fördert die Attraktivität der Schwarzarbeit und führt zu Arbeitsplatzverlusten.
Die nun geplante Regelung wird dies nicht kompensieren können. Sie ist eine neue Subvention und macht das Steuerrecht wieder einmal komplizierter. Was fällt genau unter Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen? Wie müssen die Rechnungen gestaltet sein, bei denen mehrere Arbeiten vom Handwerker ausgeführt wurden? Die Betriebe werden außerdem unter Druck geraten, ihre Rechnungen entsprechend zu »frisieren«, Arbeiten »umzudeklarieren« oder den Arbeits- anteil entsprechend »anzupassen«.
Das Handwerk braucht keine Steuersubventionen, sondern einfachere Rahmenbedingungen, weniger Vorschriften und eine verlässliche Politik. Kai Sonntag
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