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Dena fordert Steuerbonus für energetische Sanierung
Die Bundesregierung hat beschlossen, den Vermittlungsausschuss anzurufen, um eine Einigung mit den Bundesländern über die steuerliche Absetzbarkeit energetischer Sanierungsmaßnahmen zu erzielen. Die Dena fordert, auch Einzelmaßnahmen bei der steuerlichen Begünstigung zu berücksichtigen.
Dazu erklärt Stephan Kohler, Vorsitzender der Dena-Geschäftsführung und Sprecher der Allianz für Gebäude-Energie-Effizienz (geea): »Mit der Anrufung des Vermittlungsausschusses ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung getan. Jetzt geht es um die genaue Ausgestaltung des Steuermodells, denn viele Eigentümer können sich die energetische Modernisierung ihres Gebäudes aus finanziellen Gründen nur schrittweise leisten. Von entscheidender Bedeutung ist es deshalb, dass auch Einzelmaßnahmen bei der steuerlichen Begünstigung berücksichtigt werden, soweit sie nachweislich einen Schritt in Richtung Effizienzhaus darstellen und dieses Ziel in einer bestimmten Frist erreicht wird. Bund und Länder müssen sich jetzt schnell auf eine Einigung verständigen. Der Steuerbonus wird bei weitem mehr Investitionen als Kosten auslösen. Klar ist: Ohne eine Steigerung der Energieeffizienz im Gebäudebereich ist die Energiewende nicht zu schaffen.«
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