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Recht Abbeizen schadstoffhaltiger Beschichtungen
Patent zum Entfernen schadstoffhaltiger Altbeschichtungen nach Einspruch gekippt.
Maler, Tischler, Restauratoren und Auftraggeber können aufatmen – ein bereits erteiltes Patent auf ein »Verfahren zum Entfernen einer einen Gefahrstoff enthaltenden Schicht von einer Oberfläche« wurde vom Europäischen Patentamt wieder zurückgenommen. Der Verband der deutschen Lack- und Druckfarbenindustrie hatte dagegen Einspruch erhoben. Der Patentantrag hatte Patentschutz gefordert für übliche, seit Jahrzehnten erprobte und bewährte Handwerksarbeiten. Bei Blei oder anderen Schadstoffen in einer Beschichtung (z. B. solchen mit Bleiweiß) wäre die Arbeitsabfolge »Abbeizen – Nassreinigen – Grundbeschichtung – Schleifen – Endbeschichtung« von den Patentansprüchen betroffen gewesen. Hätte ein Auftraggeber notwendige Arbeiten so ausgeschrieben und hätte der Handwerker entsprechend gearbeitet, wären auf Grund des Patents – vorher zu vereinbarende – Lizenzgebühren fällig gewesen. Der Verband war – in Zusammenarbeit mit dem Bundesverband Farbe Gestaltung Bautenschutz und weiteren Verbänden – gegen dieses Patent beim Europäischen Patentamt vorgegangen. Einsprüche durch zwei weitere Parteien folgten. Das Vorgehen hatte Erfolg. Am 4. Februar 2013 wurde das Patent rechtskräftig widerrufen. Es scheiterte an mangelnder Neuheit und fehlender erfinderischer Tätigkeit. Handwerker können jetzt wieder ungehindert arbeiten – nur den Vorgaben der gesetzlichen Regeln folgend und ohne Angst vor Verstößen gegen dieses Patent oder vor neuen Regressansprüchen.
Verband der deutschen Lack- und Druckfarbenindustrie e.V. (VdL) www.lackindustrie.de
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