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Ausbildung Tischler NRW

Jetzt drei Jahre gültig
Update für Ausbildungssiegel von Tischler NRW

Mit dem Ausbildungssiegel „TOP-Ausbildungsbetrieb“, das der Fachverband Tischler NRW vor über zehn Jahren ins Leben gerufen hat, sollen die guten Ausbildungsleistungen von Innungsbetrieben hergehoben und die Qualität der Ausbildung insgesamt gesteigert werden. Mit dem Siegel können Innungsbetriebe in NRW deutlich machen, dass sie sich für eine qualifizierte Ausbildung stark machen. Mit neuen Kriterien, mehr Transparenz und einem neuen Design wurde zum Start ins neue Jahr das „TOP Ausbildungsbetrieb“-Siegel nun modernisiert –

Leichte Steigerung bei Ausbildungsverträgen

Für den Verband ist die Ausbildung neuer Fachkräfte ein zentraler Baustein für die Zukunft des Tischlerhandwerks. In den vergangenen zwei bis drei Jahren sei es gelungen, die Zahl der neu abgeschlossenen Ausbildungsverhältnisse gegenüber den Vorjahren leicht zu steigern. Insgesamt werden in NRW derzeit über 4500 junge Menschen zu Tischlern ausgebildet. „Um auch weiterhin genügend Nachwuchskräfte zu finden, gilt es, die Ausbildungsleistung der Betriebe und den Beruf insgesamt noch weiter in den Vordergrund zu rücken“, sagt Michael Bücking, Geschäftsführer von Tischler NRW.

Kriterien waren nicht mehr zeitgemäß

„Mit dem Siegel ‚TOP-Ausbildungsbetrieb‘ hat der Verband 2014 ein gutes Instrument geschaffen“, meint Bücking. Nach nach zehn Jahren sei es nun an der Zeit gewesen, die Kriterien und Inhalte des Qualitätssiegels zu überprüfen und weiterzuentwickeln. Bei einer Beantragung des Siegels mussten Betriebe über eine Selbstauskunft angeben, ob sie die betrieblichen Voraussetzungen als „TOP-Ausbildungsbetrieb“ erfüllen. „Einige dieser Fragestellungen waren nicht mehr zeitgemäß“, erklärt Bücking. „So wurde zum Beispiel das Vorhandensein einer Bandsäge als Merkmal für eine geeignete Maschinenausstattung abgefragt, während andere Kriterien, wie zum Beispiel erfolgreiche Ausbildungsergebnisse, in der Vergangenheit keine Rolle in der Erhebung spielten.“ Ein weiteres Ziel war, die Kriterien für das Siegel sowohl für Betriebe als auch für die potenziellen Auszubildenden transparenter zu gestalten.

Kriterien erweitert

„Nach wie vor können Betriebe das Siegel über eine Selbstauskunft beantragen“, so Bücking. „Nach abschließender Prüfung durch die jeweilige Innung erfolgt dann die Vergabe durch den Fachverband.“ Die Kriterien wurden bei der Modernisierung des Siegels deutlich erweitert und präzisiert: Welche Voraussetzungen bringen Ausbilder mit? Wie sind die betrieblichen und technischen Gegebenheiten? Wie ist die Ausbildungshistorie? Diese Fragen und weitere Kriterien werden mittels eines neuen Erhebungsbogens in Form eines Punktesystems abgefragt.

Siegel jetzt drei Jahre gültig

„Die Betriebe müssen also nicht alle aufgeführten Kriterien erfüllen, sondern vielmehr durch einzelne Aspekte eine bestimmte Mindestpunktzahl erreichen“, sagt Bücking. Verpflichtend sind dabei nur zwei Kriterien: Zum einen muss der Betrieb innerhalb der vergangenen fünf Jahre ausgebildet haben und zum anderen müssen Ausbilder oder Ausbildungsbeauftragte mindestens alle drei Jahre an einer ausbildungsrelevanten Weiterbildungsmaßnahme teilnehmen. Neu ist auch, dass das Siegel nicht mehr nur ein Jahr gültig ist, sondern drei Jahre. Dazu Bücking: „Das Siegel wird außerdem kostenpflichtig. Allerdings ist in den Kosten in Höhe von 150 Euro für drei Jahre bereits eine Gutschrift in Höhe von ebenfalls 150 Euro für Weiterbildungsveranstaltungen von Tischler NRW enthalten.“ Ausgenommen von den Neuerungen sind Betriebe, die das Siegel bereits im Vorjahr erhalten und einen Verlängerungsantrag für 2024 gestellt haben. Für sie gilt das neue Verfahren erst ab dem 1. Januar 2025. (BS)

www.tischler.nrw

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