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RiverRock übernimmt Alno

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RiverRock übernimmt Alno

Überraschende Wende beim insolventen Küchenmöbelhersteller Alno in Pfullendorf. Vier Tage nach Einreichung eines Kaufangebots hat Insolvenzverwalter Dr. Martin Hörmann von der Kanzlei Anchor einen Kaufvertrag mit dem Investor RiverRock unterschrieben. Der Vertrag sieht die Übernahme wesentlicher Vermögensgegenstände wie Maschinen, Grundstücke und Markenrechte im Zuge einer übertragenden Sanierung vor.

Watling Street Advisors, im Auftrag der RiverRock European Opportunities Funds handelnd, beabsichtigt den Geschäftsbetrieb mit der Produktion von Küchenmöbeln baldmöglichst wieder aufzunehmen. Für die Wirksamkeit des Vertrages müssen noch wesentliche Bedingungen erfüllt werden.

»Wir freuen uns sehr, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nun wieder Hoffnung schöpfen können. Beide Seiten haben mit großem Nachdruck intensiv und konstruktiv auf einen Abschluss hingearbeitet. Mit dem Vertrag haben wir eine sehr wichtige Etappe erreicht, aber wir sind noch nicht am Ziel. Nun müssen wir abwarten, dass wichtige Bedingungen erfüllt werden, damit der Vertrag wirksam wird«, sagt der Insolvenzverwalter.

Zu den wesentlichen Bedingungen zählen die Zustimmung des Gläubigerausschusses, die Gründung einer Transfergesellschaft und die Genehmigung von Kurzarbeit durch die Agentur für Arbeit.

Der Investor RiverRock will die Voraussetzungen schaffen, um den stillgelegten Geschäftsbetrieb wieder zügig aufzunehmen.

Nachdem Ende November der letzte verbliebene Interessent abgesprungen war, war Insolvenzverwalter Hörmann gezwungen, die Betriebsstilllegung einzuleiten. Der Beschluss über die Einstellung des Geschäftsbetriebs bleibt aufrechterhalten, bis alle Bedingungen aus dem Kaufvertrag erfüllt sind und der Vertrag vollzogen wird. Demnächst werden die Maßnahmen zum Anlaufen der Geschäftstätigkeit und anschließend zum Start der Produktion der neuen Gesellschaft mit dem Namen »Neue Alno GmbH« angeschoben. Wenn die Produktion wieder anläuft, sollen rund 410 Beschäftigte, davon 34 Azubis dort weiter arbeiten können.

Mitarbeiter, die nicht übernommen werden können, sollen in eine Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft wechseln. Ziel der Transfergesellschaft ist es, die Mitarbeiter durch Qualifizierungsmaßnahmen in neue Beschäftigungsverhältnisse zu vermitteln.

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