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Rehau darf Laserkante weiter ausliefern
26. April 2013
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Das Oberlandesgericht (OLG) München hat entschieden, dass Rehau weiterhin berechtigt ist, seine Kunden mit Laserkanten der Bezeichnung »Raukantex laser edge« zu beliefern. Dies umfasse auch die Nutzung des Patents EP 11 63 864 von Bulthaup, teilte der Polymerverarbeiter jetzt in einer Presseinformation mit. Damit seien auch der Einsatz und die Verarbeitung weiter »uneingeschränkt und vollumfänglich« möglich.
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