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Neues Meister-BAföG
Zum 1. Juli 2009 tritt das neue Meister-BAföG in Kraft. Die Novelle sieht zahlreiche Verbesserungen vor: Künftig wird generell eine Aufstiegsfortbildung gefördert. Wer die Fortbildung bestanden hat, erhält einen Darlehenserlass in Höhe von 25 Prozent des auf die Prüfungs- und Lehrgangsgebühren entfallenden Restdarlehens.
Der Kinderzuschlag soll von derzeit 179 Euro auf 210 Euro pro Monat angehoben und zu 50 Prozent bezuschusst, statt wie bisher nur als Darlehen gewährt werden. Zugleich soll es einen Betreuungszuschlag von 113 Euro pro Kind pro Monat als Zuschuss für Alleinerziehende geben. Der Unterhaltsbeitrag und der Betreuungszuschlag werden während der Prüfungsvorbereitungsphase für bis zu drei weitere Monate als Darlehen gewährt. Wenn Existenzgründer neue Arbeits- oder Ausbildungsplätze schaffen, wird ein Darlehensteilerlass von 33 Prozent gewährt. Info: www.meister-bafoeg.info
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