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Freie Zugänglichkeit von Normen: Fachverband rechnet mit Folgen nach EuGH-Urteil

Freie Zugänglichkeit von Normen
Nach EuGH-Urteil: Verband rechnet mit Folgen

Nach EuGH-Urteil: Verband rechnet mit Folgen
Das EuGH-Urteil im »Malamud«-Fall könnte erhebliche Auswirkungen auf die Finanzierung von Normungsorganisationen haben, meint der Fachverband Schloss- und Beschlagindustrie. Foto: Martin Baumann/Pixabay

Nach dem am 5. März gefällten Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) im sogenannten »Malamud«-Fall erwartet der Fachverband Schloss- und Beschlagindustrie (FVSB) »erhebliche Auswirkungen auf die Normungsorganisationen«. Bislang seien zwar alle nicht-harmonisierten Normen und Prüfverfahren nicht von dem Urteil betroffen. Das Urteil gilt vorerst nur für die im Prozess benannten harmonisierten Spielzeug-Normen. Allerdings sei mit einer Vielzahl an Deutungen und Interpretationen des Urteils zu rechnen.

Normungsorganisationen wie DIN oder CEN finanzieren sich unter anderem aus dem Verkauf von Normen. Soweit harmonisierte Normen zukünftig kostenfrei verfügbar sein sollen, ist die Finanzierung teilweise neu auszurichten. Wie das konkret aussehen werde, sei derzeit ungewiss, so der Fachverband.

Darüber hinaus stelle sich die Frage des kostenfreien Zugangs auch jenseits harmonisierter Normen, beispielsweise, wenn im nationalen Bauordnungsrecht auf Normen jeglicher Art verwiesen werde. Auch in diesen Fällen dürfte von einem überwiegenden öffentlichen Interesse auszugehen sein, das der EuGH zur Begründung seines Urteils anführt. Zudem werde das »Malamud«-Urteil vermutlich auch auf die geplante DIN-Finanzierungsreform FINA25 Auswirkungen haben, so der FVSB.

Dem Urteil geht ein längerer Streit voraus: Im Jahr 2018 lehnte die Europäi-sche Kommission den Antrag zweier gemeinnütziger Organisationen Public Resource.org und Right to Know ab, ihnen Zugang zu harmonisierten technischen Normen über die Sicherheit von Spielzeugwaren zu gewähren. Diese forderten den Zugang ein unter Berufung auf das »James Elliott«-Urteil (C-613/14), in dem der EuGH beiläufig erwähnte, dass harmonisierte Europäische Normen »Teil des Unionsrechts« seien. (il)

www.fvsb.de

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