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Finale Rechtssicherheit für Rehau-Kunden
Die von Rehau unter der Marke »Raukantex laser edge« gelieferten Kanten dürfen ohne Einschränkungen verarbeitet und die so hergestellten Möbelteile uneingeschränkt verkauft werden. Entsprechend dürfen Rehau-Kunden von Maschinenherstellern auch mit entsprechenden Maschinen zur Verarbeitung dieser Kanten frei beliefert werden.
Im Februar 2014 wurde das Urteil des Oberlandesgerichts München (Az. 6 U 4192/11) vom 20. Dezember 2012, welches die Rechtssicherheit für Rehau-Kunden hinsichtlich der Laserverarbeitung von Kantenbändern vollumfänglich genehmigt, final bestätigt. Der Bundesgerichtshof hat im Klageverfahren Rehau gegen Bulthaup auch die Nichtzulassungsbeschwerde von Bulthaup (Az. X ZR 10/13) mit Beschluss vom 25. Februar 2014 zurückgewiesen.
Im Zuge der Entwicklung einer laserfügbaren Kante hatte sich Rehau frühzeitig das Recht gesichert, Kunden uneingeschränkt zu beliefern. Dies betrifft insbesondere die freie Nutzung des Bulthaup-Verfahrenspatents EP 1163864 für alle Rehau-Kunden.
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