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KFW-Förderstopp: Bundesinnungsverband kritisiert Schnellschuss

KFW-Förderstopp
Bundesinnungsverband kritisiert Schnellschuss

Bundesinnungsverband kritisiert Schnellschuss
Der KFW-Förderstopp sorgt bei Bauherren für Unsicherheit und Finanzierungen für die energetische Gebäudesanierung hängen in der Luft. Foto: schulzfoto – stock.adobe.com

Der am Montag dieser Woche von Wirtschaftsminister Robert Habeck verkündete sofortige Förderstopp für die KfW-Gebäudeeffizienzprogramme sorgt für Kritik. So auch beim Bundesinnungsverband Tischler Schreiner Deutschland (TSD).

»Klimapolitisch und wirtschaftlich ist das ein völlig falsches Signal«, erklärt TSD-Hauptgeschäftsführer Martin Paukner. Denn gerade der Gebäudesektor sei für das Erreichen der Klimaschutzziele von zentraler Bedeutung. Außerdem bringe der Beschluss tausende Bauherren völlig unnötig in finanzielle Bedrängnis, weil nun plötzlich ein Teil des Finanzierungskonzeptes wegbreche. »Das kann ein riesiger Rattenschwanz werden mit Auswirkungen bis hin zu den ausführenden Betrieben im Tischler- und Schreinerhandwerk«, so Paukner weiter.

Schon jetzt werden Aufträge gestoppt oder bis zur Klärung der künftigen Förderung ausgesetzt, da Finanzierungen plötzlich in der Luft hängen. Zwar war die Einstellung für das sogenannte Effizienzhaus (EH) 55 im Neubau zum 31. Januar 2022 erwartet worden, aber der komplette Förderstopp – jetzt sogar eine Woche früher – betrifft auch das EH40 im Neubau, das EH40 plus sowie die energetische Sanierung.

Übergangslösung soll Sicherheit bringen

Jetzt müsse schnell eine Übergangslösung gefunden werden, bis eine neue Fördersystematik gilt, fordert der Verband. »Bevor man etwas Bewährtes kappt, sorgt man doch für Ersatz. Es kann nicht sein, dass Bauherren und Betriebe allein gelassen und klimagerechtes Bauen ausgebremst werden«, setzt Paukner nach und unterstreicht dies mit vier zentralen Forderungen:

1. Alle laufenden Anträge sowohl für EH55 als auch für EH40 und energetische Sanierungsmaßnahmen müssen entsprechend bisheriger Förderprogrammatik weiterhin entschieden werden. Hierfür sind die erforderlichen Haushaltsmittel sicherzustellen.

2. Sowohl für die EH40–Förderung als auch für die Sanierungsförderung nach aktueller Programmatik müssen Anträge weiterhin gestellt werden können.

3. Die angekündigte Neujustierung der Bau- und Sanierungsförderung entsprechend den politischen Prioritäten der neuen Bundesregierung erlaubt keinen Zeitverzug und muss mit größter Zielstrebigkeit vorangebracht werden.

4. Der Übergang von der bisherigen zur neuen Förderprogrammatik muss bruchfrei erfolgen.


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