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Wer trägt das Mängelrisiko?

Marketing & Betriebsführung
Wer trägt das Mängelrisiko?

Wenn ein fachkundiger Hausverwalter den Auftraggeber vertritt

Grundsätzlich ist ein Handwerker verpflichtet, den Auftraggeber auf Bedenken hinzuweisen, die sich aus der vorgesehenen Ausführung des Auftrags ergeben; andernfalls ist er für den Schaden sogar allein verantwortlich. Das gilt auch dann, wenn der Eigentümer durch einen erfahrenen, fachkundigen Hausverwalter vertreten wird. Hat der Handwerker Bedenken, darf er sich nicht darauf verlassen, dass der Hausverwalter als fachkundige Person für den Auftraggeber tätig ist. Vielmehr weist § 4 VOB/B dem in der Regel fachkundigeren Auftragnehmer das Risiko von drohenden Mängeln zu. Der Auftraggeber sollte sich deshalb durch einen schriftlichen Hinweis auf Mängelrisiken vergewissern, ob der Auftraggeber diese in Kauf nehmen will. Die Hinweispflicht des Handwerkers entfällt nur dann, wenn die Hausverwaltung ganz überlegene Fachkenntnisse hat (Urteil des OLG Düsseldorf vom 11.12.2001 – 21 U 92/01). Dr. tt

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