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Wenn Mitarbeiter krank sind

Betriebsführung
Wenn Mitarbeiter krank sind

Wenn Mitarbeiter krank sind
Spätestens, wenn Mitarbeiter häufiger krank sind, tauchen beim Arbeitgeber Fragen auf ... Foto: Stockfotos-MG
Im Zusammenhang mit der Krankmeldung von Mitarbeitern tauchen immer wieder Unklarheiten auf. Hartmut Fischer beleuchtet in einem zweiteiligen Beitrag die wichtigsten Aspekte. Teil 1: Krankmeldung, Krankschreibung und Lohnfortzahlung.

Zunächst stellt sich die grundsätzliche Frage, ob es überhaupt im Sinne des Betriebes ist, wenn ein krankgeschriebener Mitarbeiter zur Arbeit erscheint. Das mag vielleicht für die Motivation sprechen – dennoch kann es durchaus negative Auswirkungen haben. Wer wirklich krank ist, kann nicht konzentriert arbeiten – die Fehlerquote steigt und der entstehende Schaden geht über das hinaus, was ein fehlender Mitarbeiter kosten würde. Hinzu kommt die Gefahr, dass der erkrankte Kollegen ansteckt. Dies führt nicht nur zu weniger Effektivität, sondern kann im Extremfall auch als Verletzung der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers ausgelegt werden. Schließlich können kranke Mitarbeiter unbewusst dem Image des Betriebs schaden. Kunden, die sehen, dass Erkrankte im Betrieb arbeiten, werden dies negativ auslegen. Es gibt also eine ganze Reihe von Gründen, kranke Mitarbeiter nach Hause zu schicken.

Dauer der Arbeitsunfähigkeit

In der Krankschreibung des Arztes steht, wie lange der Mitarbeiter krank ist – glauben viele Arbeitgeber. Doch das stimmt nicht. In der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung steht lediglich, wie lange ein Mitarbeiter voraussichtlich krank ist. Grundsätzlich gilt deshalb, dass man wieder zur Arbeit kommen muss, wenn man sich gesund fühlt. Allerdings ist es sehr schwer bis gar nicht nachweisbar, ob ein Mitarbeiter früher als in der Krankschreibung prognostiziert wieder arbeitsfähig ist.

Krankmeldung vs. Krankschreibung

Oft werden die Begriffe Krankmeldung und Krankschreibung als gleichbedeutend angesehen. Doch die Krankmeldung, die durch den Erkrankten erfolgen muss, hat unverzüglich zu erfolgen. Die Krankschreibung, die durch den Arzt erfolgt, soll spätestens am vierten Tag beim Arbeitgeber vorliegen. Sie können aber auch verlangen, dass Ihnen diese Meldung früher vorgelegt wird.

Auf der Krankschreibung werden Sie vergeblich nach einer Diagnose des Arztes suchen. Auch Ihr Mitarbeiter muss Ihnen nicht verraten, woran er erkrankt ist. Das weiß lediglich der Patient, der Arzt und die Krankenkasse.

Lohnfortzahlung und Krankengeld

Grundsätzlich haben Mitarbeiter einen Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Ausgenommen sind lediglich Neueinstellungen, die noch keine vier Wochen im Betrieb sind.

Die Lohnfortzahlung wird für die gleiche Krankheit maximal sechs Wochen gewährt. Kommt es zur erneuten Erkrankung wegen der gleichen Diagnose, werden die Krankheitstage addiert, bis der Zeitraum von sechs Wochen erfüllt ist. Die Aufrechnung entfällt jedoch, wenn zwischen Ende der letzten und Beginn der neuen Erkrankung mehr als sechs Monate oder seit dem Beginn der letzten Erkrankung bereits mindestens zwölf Monate vergangen sind. Kommt während der Erkrankung eine weitere Krankheit hinzu, verlängert diese den Zeitraum nicht. Ob es sich um eine Folgeerkrankung handelt, erfährt man bei der Krankenkasse, die allerdings keine Diagnose preisgibt.


Hartmut Fischer ist freier Fachautor und beschäftigt sich für dds mit aktuellen Rechts-und Betriebsführungsthemen, die für kleine und mittlere Handwerksunternehmen interessant sind.


Wer hilft?

Bei Fragen, die sich aus dem Einzelfall ergeben, können Sie die Krankenkasse des Mitarbeiters ansprechen (z. B. wenn es um Krankmeldungen geht). Außerdem können Ihnen die Verbände und Handwerkskammern häufig helfen. Vorsicht ist bei der Recherche im Internet geboten: Achten Sie unbedingt darauf, dass die Beiträge aktuell sind.

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