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Tachographenpflicht: erweiterte Ausnahmeregelung für Handwerker ist in Kraft

Marketing & Betriebsführung
Tachographenpflicht: erweiterte Ausnahmeregelung für Handwerker ist in Kraft

Der Bundesverband TSD Tischler Schreiner Deutschland weist darauf hin, dass zum 2. März 2015 die Handwerkerregelung bei der Tachographenpflicht für Fahrzeuge mit mehr als 3,5 t zul. Gesamtgewicht ausgeweitet wurde (Artikel 45 der EU-Verordnung 165/2014). Der Transport von Material, Ausrüstungen und Maschinen, die der Fahrer zur Ausübung seines Berufes benötigt, ist demnach bis zu einer Entfernung von 100 Kilometern (bisher: 50 Kilometer) möglich, ohne dass die Pflicht zum Einbau und zur Nutzung eines Tachographen entsteht. Zu beachten ist, dass das Fahrzeug ein zul. Gesamtgewicht von 7,5 t nicht überschreitet und Fahren nicht die Haupttätigkeit des Fahrzeugführers sein darf. Wenngleich nicht alle Forderungen des Handwerks in der langjährigen Diskussion berücksichtigt wurden, so Tischler Schreiner Deutschland, werde die erweiterte Ausnahme vielen Gewerken eine deutliche Erleichterung bringen. Für Irritationen bei Kontrollen könne allerdings noch sorgen, dass die deutsche Fahrpersonalverordnung bisher nicht in angepasster Form veröffentlich wurde und demzufolge noch die Grenze von 50 Kilometern enthält.

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