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Keine Angst vor Zeitarbeit

Marketing & Betriebsführung
Keine Angst vor Zeitarbeit

Mit Zeitarbeitskräften kann der Handwerker Auftragsschwankungen ausgleichen. Was ist wichtig beim Abschluss eines Vertrages?

Die Zusammenarbeit mit Zeitarbeitsfirmen bietet einem Handwerksbetrieb verschiedene Vorteile. Das Prinzip ist einfach: Der Mitarbeiter auf Zeit ist beim Zeitarbeitsunternehmen beschäftigt, das ihn an den Handwerker ausleiht. Er ist nur so lange im Betrieb, wie ihn dieser benötigt; danach wird er vom Personal-Dienstleister wieder zurückgenommen. So kann der Handwerker kurzfristige Schwankungen der Auftragslage ausgleichen, ohne das wirtschaftliche Risiko von Neueinstellungen zu tragen. Denn Arbeitgeber des Mitarbeiters bleibt das Zeitarbeitunternehmen, das auch das Beschäftigungsrisiko und die Kosten für Rekrutierung und Verwaltung trägt. Der Handwerker bezahlt nur die produktiven Stunden; krankheits- und urlaubsbedingte Fehlzeiten belasten ihn nicht. Während er auf die Löhne seiner Mitarbeiter ca. 80 Prozent Lohnzusatzkosten aufschlagen muss, ist bei Zeitarbeitnehmern mit dem vereinbarten Verrechnungssatz alles abgegolten.

Früher galten Zeitarbeitsfirmen vor allem als Lieferanten von Hilfskräften. Durch die Arbeitsmarktlage können aber viele Zeitarbeitsunternehmen heute auch besonders qualifizierte Mitarbeiter zur Verfügung stellen. In einem Vertrag sollte die Qualifikation des Mitarbeiters möglichst genau beschrieben werden. Verträge, die die Überlassung von Arbeitnehmern regeln, dürfen heute auf unbegrenzte Dauer abgeschlossen werden; als Kündigungsfrist ist eine Woche üblich.
Vor einer Zusammenarbeit sollten Sie Referenzen über das Zeitarbeitunternehmen einholen. Da dieses eine Erlaubnis der Bundesagentur für Arbeit benötigt, sollte auch diese vorgelegt werden.
Was Arbeitszeit und Arbeitsbedingungen betrifft, muss der Zeitarbeiter mit den anderen Beschäftigten gleichgestellt werden. Bei der Bezahlung gibt es zwei Möglichkeiten. Entweder wird er den Mitarbeitern im Einsatzbetrieb gleichgestellt; er hat dann Anspruch auf Einblick in die Entgeltstrukturen des Einsatzbetriebs. Oder er wird nach einem eigenen Tarifvertrag entlohnt, wie ihn der größte deutsche Branchenverband, der Bundesverband Zeitarbeit (BZA), mit dem DGB abgeschlossen hat. Nähere Infos unter www.bza.de Kai Sonntag
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