Marketing & Betriebsführung
Geld vom Staat für Schulungen
Für ältere Mitarbeiter gibt es gemäß § 82 Sozialgesetzbuch SGB III Unterstützung: Sofern Beschäftigte über 45 Jahren in Betrieben mit weniger als 250 Mitarbeitern an Schulungen teilnehmen, erstattet die Agentur für Arbeit die Kosten für einen außerbetrieblichen Lehrgang ganz oder anteilig. Zusätzlich bietet das Ministerium für Arbeit und Soziales die »Perspektive 50plus«, um die Einstellungschancen älterer Arbeitsloser zu verbessern. Das Programm fördert 78 regionale Beschäftigungspakte, bei denen Jobcenter, Unternehmen, Verbände und Bildungsträger zusammenarbeiten. Auf www.perspektive50plus.de ist aufgelistet, welche Möglichkeiten es vor Ort gibt. (Quelle: D.A.S)
Teilen: