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Verlängerung der Koexistenzphase ist amtlich

Bauelemente Fenster Tür
Verlängerung der Koexistenzphase ist amtlich

Am 11. November 2008 wurde vom ständigen Ausschuss Bauwesen in Brüssel die Verlängerung der Koexistenzphase der DIN EN 14351-1 »Fenster und Türen« um 12 Monate beschlossen. Damit beginnt die Pflicht zur CE-Kennzeichnung nun definitiv am 1. Februar 2010 und nicht bereits zu Beginn des kommenden Jahres. Der Grund für die Verschiebung sind vor allem fehlende Systemgeberkonzepte im Holzbereich außerhalb Deutschlands, so dass handwerklich strukturierte Betriebe Probleme haben, ihre Nachweise zu bekommen. Dies geht aus einer Meldung des IFT Rosenheim hervor. Das Institut verweist gleichzeitig darauf, dass Fenster und Außentüren bereits jetzt mit dem CE-Zeichen versehen werden können und empfiehlt den Herstellern, sich weiterhin konsequent mit dem Thema zu beschäftigen.

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