Bauelemente • Fenster • Tür
Tipp: Günstige Darlehen für mehr Sicherheit im Bestand
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert die Nachrüstung mit einbruchhemmenden Außentüren
Das Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes NRW hat im Januar 2014 die »Richtlinien zur Förderung von investiven Maßnahmen« ergänzt: förderungsfähig ist nun auch der »Einbau von Sicherheitstechnik zum Schutz gegen Einbruch zur Verbesserung der Sicherheit am und im Gebäude«. Damit wird z. B. der Einbau oder das Nachrüsten von Türen mit Türspionen oder Querriegelschloss unterstützt, sowie die Verriegelung von Fenstern oder Fenster- und Kellertüren. Gefördert werden mit einem zinsgünstigen Darlehen maximal 50 Prozent der förderfähigen Kosten, höchstens 15000 Euro pro Wohnung, bei einem Mindestbetrag von 1500 Euro. Förderfähige Kosten sind z. B. Kosten für die Erneuerung bzw. Nachrüstung sicherheitsrelevanter Bauteile, nicht aber Kosten für die gleichzeitige Renovierung der Räume.
Der Industrieverband Tore Türen Zargen (TTZ) unterstützt die Fördermaßnahmen: die Mitglieder bieten qualitativ hochwertige Produkte dafür an und stehen für eine fachliche Beratung zur Verfügung.
Weiterführende Informationen im Netz unter:
www.zuhause-sicher.de/einbruchschutz/sicherheits technik/tueren-tore/
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