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Für den Ernstfall gerüstet

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Für den Ernstfall gerüstet

Um im Brandfall einwandfrei zu funktionieren, sollten Feuer- und Rauchschutz- abschlüsse regelmäßig auf ihre Sicherheit hin überprüft werden. Was ist dabei zu beachten? Emanuel von Stosch vom Industrieverband Türe, Tore, Zargen klärt auf.

Feuer- und Rauchschutzabschlüsse wie Türen, Tore und Klappen, sind unverzichtbare Einrichtungen im baulichen Brandschutz. Sie verhindern im Ernstfall wirkungsvoll die zu schnelle Ausbreitung eines Feuers und die damit einhergehende Rauchentwicklung und schützen so Menschenleben. Diese Aufgabe ist allerdings nur von solchen Elementen zu erfüllen, die im Ernstfall störungsfrei arbeiten. Um mögliche Fehler rechtzeitig erkennen und beheben zu können sowie eine optimale Lebensdauer zu erzielen, bedarf es einer regelmäßigen Sicherheitsüberprüfung und Wartung der Brandschutzabschlüsse eines Gebäudes.

Soweit die Theorie. Die Praxis sieht leider oft anders aus. Denn obwohl das Funktionieren aller Brandschutzabschlüsse als wesentlicher Bestandteil des Sicherheitskonzeptes eines Gebäudes eine entscheidende Rolle spielt, gibt es in Deutschland nach wie vor keine gesetzlichen Regelungen, die eine verbindliche Prüfung und Wartung im ganzen Brandschutzabschluss vorsehen.
Verbindliche Regeln fehlen
Bislang sind im deutschen Baurecht hinsichtlich Prüfung und Wartung von Brandschutzabschlüssen lediglich Schließmittel und Feststellanlagen geregelt. Für Letztere ist eine jährliche Sicherheitsüberprüfung durch (vom Hersteller) geschulte Fachleute vorgesehen. Bei Schließmitteln verlangen die »Besonderen Ländervorschriften über die Wartung technischer Einrichtungen in Gebäuden« bzw. die Technischen Prüfverordnungen (TPrüfVO) lediglich, dass »Einrichtungen zum selbsttätigen Schließen von Feuer- und Rauchschutztüren« alle drei Jahre zu prüfen sind. D.h., es sind lediglich Bänder, Schlösser und ggf. Türschließer zu kontrollieren. Ob die Dichtungen noch in Ordnung sind, die Spaltmaße nicht zu groß oder auch das Türblatt beschädigt ist, ist dabei nicht Gegenstand der Überprüfung.
Nur im § 14 der Musterbauordnung ist allgemein etwas über die Instandhaltungspflicht von Betreibern ausgesagt: Er hat nämlich die einwandfreie Funktion aller sicherheitsrelevanten Bauteile jederzeit zu gewährleisten. Dass sich diese Anforderung in der Praxis kaum niederschlägt, wird bei Ortsbegehungen leider immer wieder deutlich.
Ein Feuerschutzabschluss nach DIN 4102 oder ein Rauchschutzabschluss nach DIN 18095 besteht jedoch nicht nur aus Schließmitteln, sondern auch aus Tür-/Torblatt, Zarge, Dichtungen, Schlössern und Beschlägen. Das komplette Zusammenspiel dieser Bestandteile ist elementar wichtig für die einwandfreie Funktion des Brandschutzabschlusses. Im Brandfall müssen alle Komponenten ihre Funktion zu hundert Prozent erfüllen. Die Erfahrung zeigt jedoch, dass z. B. absenkbare Bodendichtungen deutlich früher verschleißen können als die Schließmittel. Die lebensrettende Funktion des Brandschutzabschlusses ist aber bereits mit dem Ausfall einer der Komponenten nicht mehr gesichert.
Jährliche Prüfung empfohlen
So unterschiedlich wie die Einsatzbereiche von Feuer- und Rauchschutztüren, so unterschiedlich ist auch ihr nutzungsbedingter Verschleiß. Um Defekte weitgehend auszuschließen, empfiehlt der Industrieverband Tore Türen Zargen, TTZ (www.ttz-online.de) daher, Feuer- und Rauchschutzabschlüsse mindestens einmal pro Jahr einer fachgerechten Sicherheitsüberprüfung und Wartung zu unterziehen. Da es sich um eine komplexe technische Begutachtung handelt, dürfen diese Arbeiten gemäß der Anforderungen aus dem Baurecht nur von qualifizierten und geschulten Sachkundigen durchgeführt werden.
Worauf ist bei der Sicherheitsüberprüfung und Wartung zu achten?
  • Allgemeiner Zustand: Hier geht es um eine Sichtkontrolle von Türblatt und Zargen auf mechanische Schäden und Korrosion.
  • Schloss: Sitz der befestigten Schrauben ist zu kontrollieren, Falle und Riegel sind zu ölen, eine allgemeine Funktionskontrolle ist durchzuführen. Außerdem ist das Fallenspiel zu prüfen – bei zu viel Spiel ist die Dichtigkeit des Abschlusses nicht mehr gewährleistet.
  • Bänder: Befestigungen sind zu kontrollieren, der Fangbolzen ist zu fetten.
  • Schließmittel: Federbänder, sofern vorhanden, sind zu fetten. Die Schließfunktion ist zu prüfen und ggf. nachzustellen. Bei Türschließern sind alle beweglichen Teile zu fetten. Schließgeschwindigkeit, Schließkraft und Endanschlag müssen getestet und ggf. nachjustiert werden.
  • Dichtungsprofile: Diese sind auf Beschädigungen und Verschleiß zu prüfen. Außerdem muss kontrolliert werden, wie die Dichtungen am Türblatt anliegen. Schadhafte Dichtungen sind grundsätzlich auszutauschen.
  • Verglasung: Vorhandene Scheiben sind auf Beschädigungen zu prüfen. Bei Feuerschutztüren darf nur geprüftes Glas eingesetzt sein – Zulassungsstempel auf der Scheibe kontrollieren.
  • Feststellanlagen: Sie ist gemäß Zulassung auf ihre Funktion sowie das Zusammenwirken aller Teile zu überprüfen (darf nur von speziell geschulten Sachkundigen durchgeführt werden).
Wichtig für Servicedienst und Betreiber ist, dass Umfang, Ergebnis und Zeitpunkt der Prüfung in einem Serviceheft (Prüfbuch) zu dokumentieren sind. Auf eventuell vorliegende Schäden sollte der Sachkundige unbedingt schriftlich hinweisen – z.B. durch einen Vermerk im Prüfbuch, um kein Haftungsrisiko einzugehen.
Sind Änderungen möglich?
Ein Feuerschutz ist ein komplettes System bestehend aus Türblatt, Schloss, Bändern, Türrahmen, Dichtungen etc. Änderungen an diesem System und Austausch von einzelnen Komponenten können nur in sehr begrenztem Umfang durchgeführt werden. Die zulässigen Änderungen sind in den Mitteilungen des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt) in der letzten Fassung vom Juni 1995 genau festgelegt und beschrieben. Bei den zulässigen Änderungen und Ergänzungen ist zu unterscheiden zwischen bereits hergestellten Feuerschutzabschlüssen und solchen, die erst noch hergestellt werden. Bevor also an eine Feuerschutztür eine zusätzliche Einrichtung angebracht wird oder eine Veränderung durchgeführt werden soll, ist anhand der DIBt-Vorgaben zu prüfen, ob diese Veränderung zulässig ist.
Grundsätzlich nicht erlaubt sind folgende Ergänzungen an Feuerschutzabschlüssen:
  • die Montage von elektrischen Türöffnern, wenn die Vorrichtung oder die Aussparung nicht bereits werksseitig vorgesehen wurde.
  • Blockschlösser im/auf dem Türblatt
  • das Nachrüsten verdeckter Kabelübergänge, z.B. für Riegelkontakte oder E-Öffner (auch Teilnachrüstung z.B. an der Zarge ist nicht erlaubt)
  • bei Feuerschutzschiebetoren das nachträgliche Anbringen von Verschließeinrichtungen oder zusätzliche Haken und Riegel
  • ein vollständiges Beplanken von Tür- oder Toroberflächen mit Holz, Alublech oder Sonstigem
Werden solche Änderungen, die in der Praxis immer wieder anzutreffen sind, vorgenommen, erlischt die Zulassung der Tür. Für den Betreiber, aber auch für den Fachbetrieb, der die Änderungen vorgenommen hat, kann dies im Schadensfall fatale Folgen haben. Emanuel von Stosch,
Industrieverband Türe, Tore, Zargen

Service Industrieverband TTZ
Im Industrieverband Türe, Tore, Zargen sind die führenden Hersteller der Torindustrie Deutschlands und Europas zusammengeschlossen.
Industrieverband Tore Türen Zargen 58095 Hagen
Tel.: (02331) 2008-0, Fax: -40 www.ttz-online.de
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