1 Monat GRATIS testen, danach für nur 9,90€/Monat!
Startseite » Bauelemente » Fenster »

Fördermittel für Fensterkunden

Energetische Sanierung
Fördermittel für Fensterkunden

Fördermittel für Fensterkunden
Die neuen Förderrichtlinien für Sanierungsmaßnahmen im Bestand wie z.B. den Fenstertausch sind seit Januar 2024 in Kraft Foto: Studio Harmony/Stock.adobe.com
Seit 1. Januar gelten neue Förderregeln für energetische Sanierungsmaßnahmen an der Gebäudehülle. Was muss man als Fensterbauer dazu wissen?

 

Nach dem hinlänglich bekannten Hin und Her in den Monaten zuvor ist nun seit Anfang des Jahres das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) in Kraft. Gleichzeitig wurde die »Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen BEG EM« neu aufgestellt. Sie legt fest, für welche Maßnahmen an Bestandsgebäuden es wie viel Zuschuss vom Staat gibt und wie die Anträge zu stellen sind. Zuständig ist wie bisher das Bundesamt für Ausfuhrkontrolle BAFA.

Enttäuschend für Fensterbauer: Nachdem 2023 kurzzeitig eine Erhöhung der Fördersätze diskutiert worden war, ist davon in der jetzt gültigen Fassung keine Rede mehr. Das heißt: Für Maßnahmen an der Gebäudehülle, wie z.B. der Austausch alter Fenster bekommt der Endkunde wie bisher einen Zuschuss von 15 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Liegt für ein Gebäude ein sog. individueller Sanierungsfahrplan iSFP vor, erhöht sich der Zuschuss auf 20 Prozent. (Zum Vergleich: Die Heizungsförderung beträgt bis zu 70 Prozent!). Die förderfähigen Ausgaben sind auf 30 000 Euro pro Wohneinheit begrenzt, mit iSFP auf 60 000 Euro. Ergänzend zur Zuschussförderung des BAFA können Hausbesitzer eine Kreditförderung bei der KfW beantragen. Die Förderanträge können nur unter Hinzuziehung eines Energieeffizienzexperten gestellt werden.

Neu ist, dass der Eigenheimbesitzer zur Antragsstellung bereits einen Liefer- oder Leistungsvertrag mit dem Fensterbauer vorlegen muss, aus dem das voraussichtliche Datum der Umsetzung hervorgeht. Im Vertrag wird eine auflösende oder aufschiebende Bedingung vereinbart, für den Fall, dass die Förderzusage verwehrt wird.

Neu: erst Vertrag, dann Förderung

Gefördert werden neben neuen Fenstern, Außentüren und Toren auch Maßnahmen des sommerlichen Wärmeschutzes. Hierzu zählen außen liegende Sonnenschutzeinrichtungen mit optimierter Tageslichtversorgung, z.B. durch Lichtlenksysteme oder strahlungsabhängige Steuerung. Für Bauelemente gelten Mindest-Dämmwerte. Fenster, Balkon- und Terrassentüren von Wohngebäuden müssen einen U-Wert von 0,95 W/m2K erreichen, Außentüren 1,3 W/m2K. Für Nichtwohngebäude gelten andere Werte, ebenso wie für einbruchhemmende Fenster, Sonderverglasungen, Denkmäler u.a. Eine detailllierte Auflistung findet man in Anlage 1 der Förderrichtlinie. –HJG

Hier findet man die Förderrichtlinie im Wortlaut:

Bundesförderung für effiziente Gebäude BEG EM

 


VFF-Mitglieder profitieren vom Förderservice ihres Verbandes

Den Förderantrag für neue Fenster können Kunden im Normalfall nur über einen Energieberater stellen, genauer gesagt über einen bei BAFA bzw. KfW eingetragenen »Energieeffizienzexperten«. Für Kunden von Mitgliedsbetrieben des Verbandes der Fenster- und Fassadenhersteller VFF ist das einfacher, sofern der Betrieb den Förderservice des Verbandes nutzt. Denn das vereinfachte Antragsverfahren unter dem Dach des VFF bindet die Prüfung durch den Energieeffizienzexperten ein. Der Fensterbauer kann entweder gemeinsam mit seinem Endkunden alle erforderlichen Formulare ausfüllen und gleich den Antrag auf Fördergelder stellen. Alternativ legt der Betrieb auf der Service-Plattform vff-foerderservice.de seine förderfähigen Projekte an und hat online immer alles im Blick. Wie die Service-Plattform zu nutzen ist, wird vorab in einer verpflichtenden Online-Schulung erläutert. Die weitere Umsetzung bis zur Auszahlung der Fördergelder übernimmt der Dienstleister und VFF-Partner Febis.

www.vff-foerderservice.de

Aktuelles Heft
Titelbild dds - das magazin für möbel und ausbau 4
Aktuelle Ausgabe
04/2024
EINZELHEFT
ABO
dds-Zulieferforum
Tischlerhandwerk in Zahlen

Zahl der Betriebe im Tischlerhandwerk

dds auf Facebook


dds auf YouTube

Im dds-Channel auf YouTube finden Sie:
– Videos zu Beiträgen aus dds
– Kollegen stellen sich vor
– Praxistipps-Videos
– Maschinen & Werkzeuge

Abonnieren Sie dds auf YouTube »