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Holzauge sei wachsam

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Holzauge sei wachsam

Oberflächenmängel führen oft zu Streitigkeiten und rufen in Folge häufig den Richter auf den Plan. Tischlermeister Joachim Henschel kennt die Fälle aus seiner Praxis als Gutachter der Handwerks- kammer Berlin und hat über mögliche Ursachen nachgedacht.

Ab Sommer 2011 werden im BIZWA Seminare »Fachgerecht furnieren und lackieren nach dem Stand der Technik« für Altgesellen und Meister angeboten. Kontakt: in-holz@t-online.de

Herr Henschel, wer klagt und worum geht es dabei?
Es klagen Privatkunden und Behörden, ortsansässige Firmen, aber auch der Tischler, den sein Kunde auf der Rechnung sitzen lässt. Von Mängeln bei Einbauküchen über Innentüren und Ladenausbauten geht es thematisch bis hin zu Einbauten im Kanzleramt. Oft sind mangelhafte Angebote ohne Zeichnung sowie undetaillierte Ausschreibungen der Grund: Es entsteht im Vorfeld kein genaues Bild der Leistung.
Kann ein Kunde ohne spezielle Fachkenntnis Fehler erkennen?
Der Kunde prüft mit den Fingern und mit den Augen. Er findet zielsicher die Mängel, die oft in der Schlussphase der Fertigung entstehen: ungleichmäßiger Lack, Lackeinschlüsse, Schleifspuren, offene Fugen. Hier werden an neuralgischer Stelle sehenden Auges Fehler gemacht.
Mängel, die der Tischler in der Regel nachbessern kann?
Wenn der Sachverständige gerufen wird, sind oft schon Nachbesserungen geleistet worden, die den Kunden aber nicht zufriedenstellen. Das ist verständlich, niemand furniert und lackiert innerhalb eines verleimten Möbels eine fehlerhafte Fläche neu oder korrigiert die Furnierabwicklung.
Was will ein Richter im Streitfall vom Sachverständigen wissen?
Ob ein Mangel vorhanden ist oder ob kein Mangel vorhanden ist. Es geht um die handwerksgerechte Ausführung. Ob die Arbeit vielleicht zu teuer oder zu billig war oder der Schaden groß oder klein ist, interessiert den Richter wenig. Ein Prozess endet daher oft mit einem Vergleich, das kann für den Auftragnehmer fatale Folgen haben.
Günstig sein und beste Qualität liefern, wie geht das?
Der Kunde geht zu einem Handwerksbetrieb, um von einem Fachmann beraten zu werden. Wenn der Meister seine Leistung nicht plausibel erläutert, mit Skizzen und Zeichnungen, mit Arbeitsschritten und Materialien, Vor- und Nachteilen billiger Lösungen, ist der Kunde schlecht beraten. Nur ein aufgeklärter Kunde weiß den Wert mangelfreier Handwerksarbeit zu schätzen. Fehler entstehen nicht immer aus Zeitmangel, aber oft aus Nachlässigkeit.
Fertigen die Betriebe nach dem Stand der Technik?
Etablierte Tischlereien gehören selten zu den Beklagten. Häufiger sind es kleine Betriebe, manche ohne Meister, die Kunden unzureichend informieren oder fachliche Standards missachten. Ausbildung ist ein wichtiges Thema: Leider führt das BIZWA erst seit vier Jahren einen überbetrieblichen Pflichtkurs Oberfläche durch, verteilt auf zweimal 40 Stunden während der Ausbildung. Dazu gehört auch ein fachgerechter Umgang mit Furnier, der vielerorts nicht mehr in den Betrieben vermittelt wird.
Was raten Sie den Kollegen?
In der Oberflächenbearbeitung sehr sorgfältig zu sein, weil hier der Kunde zuallererst Mängel erkennt. Die Schlussphase der Fertigung wird häufig nicht ausreichend kalkuliert: Anleimer und Kanten fachgerecht aufbringen, sauber schleifen und entstauben, sorgfältig grundieren und lackieren, Aushärtezeiten von Klebstoffen, Lacken und Ölen einhalten, sorgfältig transportieren, und die gewissenhafte Endkontrolle beim Kunden. Wer hier Zeit sparen will und Mitarbeiter zur Eile antreibt, riskiert Folgekosten, die den Gewinn zunichte machen. Dafür müssen auch die Gesellen und Jungmeister sensibilisiert werden.
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