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Ausbildungsverordnung kann in Kraft treten

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Ausbildungsverordnung kann in Kraft treten

Im Februar wurde die neue Ausbildungsverordnung für das Tischler- und Schreinergewerbe im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Damit kann sie Anfang August, pünktlich zum neuen Ausbildungsjahr in Kraft treten. Zu den Neuerungen gehören die Öffnung der Tätigkeitsfelder, außerdem wesentliche Änderungen bei der Bestehensregelung und eine Reduzierung der Zeit für die Arbeitsaufgabe II (das Gesellenstück) auf 100 Stunden. Wir haben die neue Ausbildungsverordnung in unserer Dezember-Ausgabe (12/05) eingehend vorgestellt.

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