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Alno stellt Insolvenzantrag

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Alno stellt Insolvenzantrag

Der Pfullendorfer Küchenhersteller Alno hat beim Amtsgericht in Hechingen einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung gestellt. Der Vorstand der AG will mit dem Schritt die zum Jahresbeginn eingeleitete Sanierung fortsetzen und den Turnaround absichern.

Die seit Anfang 2017 umgesetzten Restrukturierungsmaßnahmen im Konzern zeigen nach den ersten fünf Monaten erste Erfolge: Unter anderem konnte der operative Fehlbetrag (EBITDA vor Restrukturierung) nach vorläufigen Zahlen per Mai 2017 im Inland um 8,7 Mio. Euro auf ein Minus von 1,3 Mio. Euro reduziert werden.

Trotzdem sah sich der Vorstand aufgrund der hohen Finanzverbindlichkeiten und der damit verbundenen Zinsbelastung gehalten, einen Antrag auf Eigenverwaltung zu stellen. Zuletzt konnte in den mit potenziellen Investoren und Gläubigern geführten Verhandlungen keine Einigung erzielt werden.

Sollte das Amtsgericht ein vorläufiges Verfahren in Eigenverwaltung eröffnen, bleibt der Vorstand unverändert in der Geschäftsführung und ist voll handlungsfähig. Der Geschäftsbetrieb läuft insgesamt unverändert weiter, die Mitarbeiter sind über das Insolvenzgeld abgesichert.

Der schwäbische Küchenbauer befindet sich seit Jahren in schwierigem Fahrwasser. Seit dem Börsengang im Jahr 1995 wurde selten ein Gewinn ausgewiesen. 2012 konnte die drohende Insolvenz noch im letzten Moment durch ein Rettungspaket von Banken, Investoren und Geschäftspartnern abgewendet werden.

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