Bauelemente
Zwei Stellen reichen
Die Fachkommission Bautechnik der Bauministerkonferenz hat entschieden, dass zum Nachweis der in der EnEV geforderten U-Werte zwei wertanzeigende Stellen ausreichen. Beispiel: Die Anforderung Uw # 1,30 W/(m²K) ist mit einem Nachweiswert von 1,3 W/(m²K) erfüllt. Auch die Unternehmererklärung nach § 26 a EnEV kann auf dieser Grundlage ausgestellt werden.
Zu Verunsicherungen in der Branche hatte geführt, dass in der EnEV die Anforderungen mit drei wertanzeigenden Stellen angegeben sind. Dagegen hatte u.a. VFF Einspruch eingelegt.
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