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Keine Ahnung, nichts gewusst

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Keine Ahnung, nichts gewusst

Mehr als 500 Gutachten hat der Sachverständige Dr. Bernhard Schanz im Lauf seines Berufslebens erstellt. Bei den meisten ging es um Montagefehler bei Feuer- und Rauchschutztüren. So auch im vorliegenden Fall.

Ein Gebäude vor den Toren Berlins, von einem Investor finanziert und von einer Baufirma als Generalunternehmer errichtet, der Innenausbau von einem Architekten nach Vorgaben des Mieters geplant. Der Mieter genehmigte, der Generalunternehmer vergab und ein Händler lieferte Rauch- und Feuerschutztüren verschiedener Bauart aus Holz, hergestellt von renommierten Herstellern. Und wie so häufig baute die ein Schreiner aus der Nachbarschaft ein.

Bald treten die ersten Probleme auf: Die Türen reißen am unteren Band aus, da sie ungehindert gegen eine Mauerkante schlagen. Der Schreiner wird befragt, er rettet sich mit dem Hinweis, die Türen seien allesamt schlecht gefertigt, die Bänder hielten eine derartige Belastung nicht aus. Er schlägt vor, das untere Band mit Schrauben durchgehend zu befestigen und die gerissenen Stellen zu kleben.
Eine Feuerschutztür ist keine Zimmertür
Es kommt zum Ortstermin. Daran nehmen Vertreter des Bauherrn, Abgesandte der Baufirma und mehrere Vertreter des Mieters teil, die die Beschwerde führen. Als Gutachter ist mir schnell klar: Die eingebauten T 30-, T 90- sowie die Rauchschutztüren entsprechen ihren Zulassungsbescheiden und den Prüfzeugnissen. Alle erforderlichen Dokumente liegen vor. Die Türen sind einwandfrei hergestellt, ein Transportschaden ist nicht zu erkennen. Nur jenes „Fachunternehmen“, das vom Generalunternehmer beauftragt, war die Türen zu montieren, hat Fehler über Fehler gemacht. Vor allem kannte der Schreiner die Zulassungsbescheide und Prüfzeugnisse nicht, er hat „wie gewohnt“ gearbeitet und die Türen wie übliche Zimmertüren versetzt.
Der Verantwortung nicht bewusst
Das beschriebene Problem im unteren Bandbereich ist entstanden, weil die Türen zu den Treppenhäusern mittig in die Leibung gesetzt worden sind. Bei schwungvollem Öffnen sießen die Türen jedesmal an die Mauerkante. Das führte zu den genannten Schäden. Abhilfe ist teuer aber möglich: Die Türen müssen ausgebaut und durch solche ersetzt werden, deren Zarge gemäß Zulassungsbescheid bzw. Prüfzeugnis als Eckzarge außen auf der Wand sitzt.
Gesagt, getan. Neue Türen werden geliefert. Sie sind zugelassen, dementsprechend gekennzeichnet und nun mit Eckzarge eingebaut. Jedoch fehlt der Glasausschnitt – der ist vergessen worden. Und siehe da: Auf die Reklamation hin reagiert der „Fachbetrieb“ leichthin: „Wir können den Glasausschnitt nachträglich einbauen“. Dass durch diese Veränderung allerdings die Tür ihre Zulassung verliert, weiß er nicht. Er kennt auch nicht die erlaubten „Änderungen an Feuerschutzabschlüssen“ und weiß deshalb nicht, dass er an einer Feuerschutztür nichts schweißen, nichts durchschrauben und auch nachträglich keinesfalls einen Glasausschnitt einbauen darf.
Der Inhaber dieses Betriebs mag ein guter Schreinermeister sein, wie viele seiner Kollegen ist ihm jedoch die Verantwortung, die er mit der Montage von Feuer- und Rauchschutztüren übernimmt, nicht bewusst.
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