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TSD: Bund schließt Handwerk von Vergabe aus
Der Bundesverband für das Tischler- und Schreinhandwerk Tischler Schreiner Deutschland (TSD) sieht durch die Änderung des Formblatts 248 durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) »drastische Auswirkungen« auf das Holz verarbeitende Handwerk zukommen. In diesem Formblatt wird die Beschaffung von zertifizierten Holzprodukten auf Bundesebene näher geregelt. Die Änderung sieht vor, das Schreiner und Tischler, die sich künftig an Ausschreibungen des Bundes beteiligen wollen, eine eigene betriebliche Produktkettenzertifizierung (CoC) nach den Standards von PEFC und FSC vorlegen müssen.
Problem ist, das die betriebsinternen Bürokratiekosten durch die Zertifizierung nach Aussage des TSD schnell mehrere tausend Euro betragen können. Alternativen sieht das BMUB in der Einzelfallprüfung durch das Thünen-Institut oder das Bundesamt für Naturschutz. Bei diesen Prüfungen handelte es sich bislang um aufwändige Verfahren für den Nachweis von nicht zertifizierten Hölzern.
»Allein die zahlreichen Unternehmen am Markt und der zu erwartende Bedarf an Einzelnachweisen macht schon aus Kapazitätsgründen der entsprechenden Stellen ein so aufwändiges Verfahren unmöglich«, beurteilt TSD-Hauptgeschäftsführer Martin Paukner den Alternativvorschlag. »Unterm Strich soll hier ein Problem teuer aus der Welt geschafft werden, das es gar nicht gibt«, sagt der Verbandsmanager. »Die Zeche sollen am Ende die vorwiegend kleinen und mittelständischen Betriebe zahlen. Wo bleibt da die Verhältnismäßigkeit?«
Indes hoffen die Verbände auf die Ratio von Seiten der Politik. Zumal vor dem 8. Dezember beim BMUB niemand die fachlich versierte Stellungnahme der berufsständischen Vertretungen eingeholt hatte und bereits einige Bundesländer laut darüber nachdenken, die Änderungen auch für Landesausschreibungen zu übernehmen.
»Die drastischen Auswirkungen zeigen doch«, so Paukner nachdrücklich, »dass hier dringend alle Parteien an einen Tisch gehören, will man nicht den De-facto-Ausschluss mittelständischer Handwerksunternehmen von öffentlichen Ausschreibungen riskieren.«
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