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Patentverletzungsklage gegen Egger abgewiesen

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Patentverletzungsklage gegen Egger abgewiesen

Im Juni 2008 hatte die Firma Akzenta gegen zwei Egger-Gesellschaften eine Patentverletzungsklage vor dem Landgericht Düsseldorf eingebracht. Akzenta war der Auffassung, dass ein bestimmtes Egger-Verfahren zum Verlegen von Laminatfußboden ihr patentgeschütztes Verlegeverfahren verletzt. In seinem Urteil vom 15. Juni 2009 hat das Gericht die Klage abgewiesen.

Die Klage basierte auf dem deutschen Teil des Europäischen Patentes EP 1 200 690 (in Fachkreisen auch »Torsionspatent« genannt) der Akzenta Paneele + Profile GmbH, welches am 3. März 2004 erteilt wurde. Darin wird ein spezielles Verlegeverfahren von Fußbodenpaneelen unter Schutz gestellt, das sich allerdings nach Auffassung des Gerichtes in mehreren Punkten vom Egger-Verfahren unterscheidet. Die Entscheidung ist insbesondere relevant für leimfrei verlegbare Hartbodenbeläge, die über Einwinkeln miteinander verbunden werden. Das Egger-Verfahren ist seinerseits durch ein europäisches Patent geschützt.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, es kann dagegen noch Berufung eingelegt werden.
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