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Leichter zum Geschmacksmuster
Der Deutsche Bundestag hat am 18. Juni 2009 mit der Verabschiedung zweier Gesetze das Geschmacksmusterrecht geändert. Ziel der Reform ist es, einen internationalen Geschmacksmusterschutz durch eine einzige Anmeldung bei der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) zu erlangen. Insbesondere kann eine Anmeldung in mehreren Staaten nach dem sogenannten Haager Abkommen nun auch beim Deutschen Patent- und Markenrechtsamt erfolgen, das zuvor nur für die nationale Anmeldung zuständig war. Laut Justizministerin Brigitte Zypries wird damit die internationale Anmeldung erheblich schneller, einfacher und kostengünstiger als eine Registrierung in mehreren Staaten.
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