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Fachtagung in Fulda: Holztreppen-Institut plant weitere Zulassungen

Fachtagung in Fulda
Holztreppen-Institut plant weitere Zulassungen

Das Deutsche Holztreppen Institut (DHTI) hat bei der Hochschule in Wiesbaden Prüfungen für eine mittig viertelgewendelten Treppe mit 17 Steigungen in Auftrag gegeben. Damit soll nach der Zulassung für die Wangentreppe gestemmt und für die Kragstufentreppe nun eine Zulassung für eine aufgesattelte Treppe in einer Materialstärke unterhalb des Regelwerks in voraussichtlich sechs Grundrissformen folgen. Für die Kragstufentreppe wird es in Kürze eine zusätzliche Version geben, die an einer Holzständerwand befestigt werden kann. Die Lizenzen dieser Zulassungen stehen allen Mitgliedern zur Verfügung.

Nach längerer Pause hatte das DHTI im November wieder zu einer Treppen-Fachtagung eingeladen. Fast 50 Teilnehmer hörten im Tagungshotel die Fachvorträgen über spezielle Probleme von Holzstufen auf Betontreppenläufen oder die Entwurfsgrundlagen und Konstruktionsmöglichkeiten bei Kragstufentreppen.

An letzteren forscht der Baustatiker Dr. Robert Kanz seit vielen Jahren. Mit seinen Berechnungen hat er vielen Entwicklungen zur Zulassung durch das Deutsche Institut für Bautechnik verholfen. Er machte in seinem Vortrag deutlich, dass eine Befestigung einer Kragstufentreppe in einer Wand aus Mauerwerk nicht funktionieren könne. Die Befestigung in der einen oder anderen Mauerwerksfuge sei unvermeidlich, aber letztlich auch nicht tragfähig. Am Ende führe der Druck auf die Wand durch die Belastung durch den Kragarm zu Rissen in den Fugen und den schlimmsten Fall zu einer Instabilität der gesamten Wand und der Treppenkonstruktion.

Staub verhindert Bindung

Ein kritischer Moment bei der Montage einer Kragstufentreppe und eigentlich jeder Treppe sei daher die Reinigung der Bohrlöcher. Denn der Staub in diesen verhindert die Bindung an den Untergrund, wie es sich bei verschiedenen Untersuchungen gezeigt hat. Wenn aber handwerklich sauber gearbeitet werde, seien die vom DHTI entwickelten Befestigungen der Kragstufentreppe zum Beispiel an einer Holzständerwand statisch nachweisbar und damit zulässig.

Weitere Vorträge von DHTI-Geschäftsführer und Rechtsanwalt Michael Peter zum Verbraucherwiderruf und die Vorstellung der BVTG-Richtlinien durch Heinz Lammers rundeten die ganztätige Veranstaltung in Fulda ab.


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