Bei Kuper gibt es Hoffnung, dass die drohende Insolvenz abgewendet werden kann. Die Geschäftstätigkeit des Rietberger Herstellers und Händlers von Holzbearbeitungsmaschinen kann bis auf weiteres fortgeführt werden. Nach einem rechtsverbindlichen Beschluss des Amtsgerichts Bielefeld herrschen nun klare Verhältnisse: Ansprüche von Kunden haben ab sofort den Rang von Masseverbindlichkeiten.
»Entscheidender Vorteil dieses Lösungsweges ist die Besicherung des laufenden Geschäfts aus der Insolvenzmasse«, erklärte Dr. Hendrik Heerma von der bundesweit tätigen Sozietät Fink Rinckens Heerma. Er habe als vorläufiger Insolvenzverwalter auf den Beschluss des Amtsgerichts hingearbeitet. Der Beschluss spiegele die Zuversicht aller am Verfahren beteiligten Personen und Institutionen wider, dass Kuper erfolgreich fortgeführt werden könne.
Aufgrund gravierender Veränderungen im Markt hatte das Unternehmen Anfang August frühzeitig mit einem Insolvenzantrag eine Umstrukturierung in die Wege geleitet.