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Arbeitsschutz: Verband liefert Expositionsbeschreibungen

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Arbeitsschutz: Verband liefert Expositionsbeschreibungen

Arbeitsschutz: Verband liefert Expositionsbeschreibungen
Die Expositionsbeschreibungen dienen als rechtssichere Grundlage zur Gefährdungsbeurteilung im Schreiner- und Tischlerhandwerk sowie bei der industriellen Möbelfertigung (Foto: Bief)
Der Bundesverband Innenausbau, Element- und Fertigbau (Bief) hat auf die Neueinstufung des Gefahrstoffs Formaldehyd und die daraus resultierende Verschärfung des Arbeitsschutzes reagiert. Arbeitgeber stehen unter Zugzwang, Gefährdungsbeurteilungen für die betroffenen Arbeitsplätze zu erstellen und darin die Einhaltung der strengeren Arbeitsplatzgrenzwerte von Formaldehyd nachzuweisen. Mit den Expositionsbeschreibungen, an deren Erstellung der Verband maßgeblich mitwirkt, wird der Aufwand für Unternehmen deutlich reduziert und ein sicherer Arbeitsplatz gewährleistet.

Gemäß Gefahrstoffverordnung hat der Arbeitgeber über eine Gefährdungsbeurteilung für jeden potentiell betroffenen Arbeitsplatz zu ermitteln, ob die geforderten Arbeitsplatzgrenzwerte in Höhe von 0,37 mg/m³ beziehungsweise 0,3 ppm eingehalten werden. Dies muss im Regelfall durch relativ aufwändige Arbeitsplatzmessungen erfolgen. Die Gefahrstoffverordnung lässt aber auch andere »gleichwertige Beurteilungsverfahren« zu, zu denen sogenannte Expositionsbeschreibungen zählen. » In enger Abstimmung mit den Berufsgenossenschaften und Gewerbeaufsichtsbehörden erarbeiten wir in Verbandsinitiativen rechtssichere Lösungen zum umfassenden Schutz für den Arbeitnehmer«, so Dirk-Uwe Klaas, Hauptgeschäftsführer des Bief.
In Form umfangreicher Messungen bei Produktionen von Möbeln, Fertighäusern, Parkett und geklebten Vollholzprodukten hat der Verband dazu beigetragen, dass die verpflichtenden Gefährdungsbeurteilungen zukünftig möglichst einfach und rechtssicher erstellt werden können. Das Wichtigste: Alle üblichen Tätigkeiten in den definierten Bereichen Industrielle Möbelfertigung und Schreiner-/Tischlerhandwerk weisen grundsätzlich keine Gefährdung im Hinblick auf Formaldehyd-Emissionen auf. Das belegen die aktualisierten Expositionsbeschreibungen beider Bereiche.
Unabhängig von dem vereinfachten Nachweis über die Expositionsbeschreibung gilt grundsätzlich ein Minimierungs- und Substitutionsgebot. Heißt: Dort, wo es unter technischen, wirtschaftlichen und sonstigen Gesichtspunkten zumutbar ist, sind gänzlich formaldehydfreie oder zumindest formaldehydärmere Produkte einzusetzen.
Weitere Informationen zum Thema gibt es unter www.innenausbau.org.
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