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Rechtstipp Unternehmensnachfolge jetzt regeln

Marketing & Betriebsführung
Rechtstipp Unternehmensnachfolge jetzt regeln

Die steuerfreie Übertragung von Betriebsvermögen könnte bald Geschichte sein.

Nach dem derzeit geltenden Erbschaftsteuergesetz kann begünstigtes Betriebsvermögen gem. §§ 13a ff. ErbStG weitestgehend steuerfrei oder bei Ausübung der Option gänzlich steuerfrei übertragen werden. Steuerberaterin Barbara Miosga, Leiterin der Niederlassung Düsseldorf der Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei Roland Franz & Partner aus Essen, weist darauf hin, dass diese Begünstigung von Betriebsvermögen bald ihr jähes Ende finden könnte. Denn der Bundesfinanzhof (BFH) hat das Erbschaftsteuergesetz mit Beschluss vom 27. September 2012 (II R 9/11) dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vorgelegt, da er das Erbschaftsteuerrecht für verfassungswidrig hält.

Falls das Bundesverfassungsgericht dieser Auffassung folgt, werde es den Gesetzgeber auffordern, Abhilfe zu schaffen. Außerdem sei zu bedenken, dass im nächsten Jahr Bundestagswahlen sind. Im Falle eines Regierungswechsels ist es – unabhängig von der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts – durchaus wahrscheinlich, dass auch die eventuell neue Regierung die Begünstigung für Betriebsvermögen abschafft bzw. erheblich einschränkt. Es ist daher höchste Zeit, sich Gedanken über eine Unternehmensnachfolge zu machen und diese ggf. vorzuziehen«, erklärt Steuerberaterin Barbara Miosga. www.franz-partner.de
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