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Nachweis der Eignung in Ausschreibungsverfahren

Marketing & Betriebsführung
Nachweis der Eignung in Ausschreibungsverfahren

Wenn eine Leistung nach der VOB ausgeschrieben wird, legt der Auftraggeber manchmal Wert auf eine besondere Eignung der Bieter. Dafür kann der Auftraggeber zum Nachweis der Eignung die Vorlagen von Referenzen für vergleichbare Tätigkeiten verlangen. (OLG Koblenz, 4. 10. 2010, 1 Verg 9/10)

In dem konkreten Fall hatte der Auftraggeber für den Nachweis der Eignung der Bieter Referenzen verlangt, aus welchen sich die technische Leistungsfähigkeit in Form von Erfahrungen bei vergleichbaren Objekten ergab. Ein Bieter gab mit seinem Teilnahmeantrag Unterlagen zu vier Referenzobjekten ab, die jedoch teilweise durch ein zwischenzeitlich insolventes Vorgänger- bzw. Schwesterunternehmen ausgeführt worden waren. Weiter waren einzelne Angaben im Hinblick auf die gestellten Mindestanforderungen objektiv unzutreffend. Deshalb durfte der Bieter mangels Eignung von der weiteren Wertung ausgeschlossen werden.
Autor aller Rechtstipps auf dieser Seite: RA Dr. Franz Otto
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