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Familienbande

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Familienbande

Rechtssicherheit im Familienunternehmen: Was Sie als Unternehmer beachten müssen, wenn Sie Angehörige im Betrieb beschäftigen.

Anne Kronzucker, D.A.S. Rechtsschutz www.das-rechtsportal.de

Gerade in handwerklichen Betrieben ist die tatkräftige Hilfe der Familie praktisch an der Tagesordnung. Um Rechtssicherheit zu schaffen, ist es wichtig, die Einordnung in den Betrieb zu klären, sobald die Tätigkeit aufgenommen wird. Unterscheiden kann man folgende Modelle:
  • abhängiges Beschäftigungsverhältnis mit Arbeitsvertrag; dabei ist auch eine geringfügige Beschäftigung auf 400-Euro-Basis möglich.
  • familienhafte Mitarbeit ohne eine der Tätigkeit entsprechende Bezahlung
  • Mitunternehmerschaft
Welche Modelle gibt es?
Abhängiges Beschäftigungsverhältnis. Bei einem abhängigen Verhältnis fallen zwar Sozialabgaben und Lohnsteuer an, doch es gibt auch handfeste Vorteile: Der Verwandte ist damit kranken-, pflege-, arbeitslosen- und rentenversichert; der Arbeitgeber kann Lohn und Lohnnebenkosten als Personalaufwand von seinen betrieblichen Einnahmen abziehen. Allerdings muss eine ganze Liste von Bedingungen erfüllt sein, damit Versicherungsträger und Finanzamt das Beschäftigungsverhältnis anerkennen: Der Angehörige muss, wie jeder fremde Mitarbeiter, in den Betrieb eingegliedert sein. Er unterliegt dem Weisungsrecht des Arbeitgebers und wird an Stelle einer anderen Arbeitskraft eingesetzt. Wichtig ist zudem, dass sich sein Entgelt am tariflichen oder ortsüblichen Niveau orientiert. Auch die Arbeitszeiten müssen dem Vergleich mit der Ausübung der Tätigkeit durch einen Fremden standhalten. Die Behörden prüfen genau, ob die Vereinbarungen eingehalten werden. Daher sollte man auch bei Verwandten nie auf schriftliche Arbeitsverträge verzichten.
Familienhafte Mitarbeit. Wenn der Angehörige nur unregelmäßig aushilft und dafür ein Entgelt bezieht, das nicht im Verhältnis zur Tätigkeit steht, liegt kein abhängiges Beschäftigungsverhältnis vor. Nehmen wir zum Beispiel an, die studierende Tochter arbeitet hin und wieder im Büro des Betriebs mit. Sie kann kommen und gehen, wie sie möchte, und erhält einen äußerst großzügigen Stundenlohn. In einem solchen Fall würde man von familienhafter Mitarbeit sprechen. Dies gilt auch, wenn lediglich ein Taschengeld gezahlt wird.
Mitunternehmerschaft. Mitarbeitende Angehörige, die das Geschäftsrisiko mittragen, werden als Mitunternehmer eingestuft. Die Finanzgerichte machen die Mitunternehmerschaft oft davon abhängig, dass der Betreffende einerseits am Betriebsrisiko beteiligt ist und andererseits Mitunternehmerinitiative zeigt, sich also in nicht weisungsgebundener Form in der Führung des Betriebes engagiert. Ein Mitunternehmerrisiko trägt zum Beispiel eine Ehefrau, die einen Kredit für das Unternehmen aufnimmt oder eine Bürgschaft einräumt. Auch wenn im Ehevertrag eine Gütergemeinschaft vereinbart wurde und der Betrieb zum Gesamtgut gehört, kann eine Mitunternehmerschaft bestehen. Ausgenommen davon sind Ehepartner, denen zwar Betriebsgrundstücke und -gebäude gehören, nicht aber der Betrieb selbst. In diesem Fall kann die mitarbeitende Gattin mit Arbeitsvertrag durchaus als abhängig Beschäftigte durchgehen. Nur wenn sie die Nutzung dieser Positionen kostenlos oder verbilligt einräumt, kann es Probleme geben.
Was ist mit Sozialleistungen?
In jedem Fall empfiehlt es sich, auf die Feinheiten zu achten. Denn wenn es zu Konflikten kommt, tragen die Betroffenen die Beweislast. Angehörige müssen damit rechnen, dass die Behörden sie als Unternehmer, nicht als Arbeitnehmer einstufen. Das kann gravierende Konsequenzen haben: Selbst wenn jahrelang Beiträge gezahlt wurden, bestünde in diesem Fall keine Sozialversicherungspflicht – und damit auch kein Anspruch auf die Leistungen. Zu Unrecht gezahlte Beiträge werden erstattet, allerdings nur innerhalb einer vierjährigen Frist. Ratsam ist daher, den versicherungsrechtlichen Status sofort zu Beginn der Beschäftigung rechtlich prüfen zu lassen. Sorgfalt ist ebenso wichtig, wenn ein Angehöriger als Minijobber mit anpackt: Die Leistungen und Arbeitsstunden sollten genau dokumentiert werden, um nachprüfbar zu sein. Alles andere kann Schwierigkeiten bereiten.
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