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Wärmegesetz in Südwest

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Wärmegesetz in Südwest

Als erstes Bundesland hat Baden-Württemberg einen Entwurf für ein Wärmegesetz beschlossen. Das Gesetz liegt dem Landtag zur Beschlussfassung vor. Es sieht vor, dass ab 2008 in neuen Wohnhäusern 20 Prozent des Wärmebedarfs durch erneuerbare Energien gedeckt werden müssen. Für Altbauten soll die Pflicht ab 2010 gelten, aber nur dann, wenn die Heizungsanlage sowieso ausgetauscht werden muss. Der vorgeschriebene Anteil erneuerbarer Energien liegt dann bei zehn Prozent. Alternativ zu Heizungen mit Solarthermie, Biomasse, Geothermie, Biogas oder -öl können ersatzweise Maßnahmen zur Wärmedämmung ergriffen werden, die den Wärmebedarf des Hauses erheblich reduzieren. Bestehende Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien würden anerkannt.

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