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Tischler dürfen Energiepass ausstellen

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Tischler dürfen Energiepass ausstellen

Am 8. Juni 2007 hat der Bundesrat die neue Eneregieeinsparverordnung (EnEV) mit einigen Änderungen verabschiedet.

Anders als im Entwurf des Bundeskabinetts vorgesehen, wird der Kreis der Ausstellungsberechtigten aus dem Handwerk weit gefasst. Er soll künftig alle Personen umfassen, die für ein zulassungspflichtiges Bau-, Ausbau- oder anlagentechnisches Gewerbe oder für das Schornsteinfegerwesen die Voraussetzungen zur Eintragung in die Handwerksrolle erfüllen, sowie Handwerksmeister der zulassungsfreien Handwerke dieser Bereiche. Dem korrigierten Verordnungstext muss das Bundeskabinett noch zustimmen.
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